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Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn Luca ist am 26.04 geboren und meine Elternzeit begann ab dem 20.06.2001! Mein Arbeitsvertrag lief am 31.07.2001 aus und ich habe mich bisher nicht dem Arbeitsamt vorgestellt, weil ich gerne die 3 Jahre bei meinem Sohn sein möchte. Meine Frage nun, da ich kein Erziehungsgeld bekomme (eheähnliches Verhältnisu.zuviel Einkommen) mache ich mir Sorgen wie es aussieht wenn ich nach 3 Jahren mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle wonach sich die Berechnung des Arbeitslosengeldes bezieht. Ich habe 6 Jahre als Erzieherin BAT bekommen und Zuletzt noch Mutterschutzgeld. Aber außer dem Kindergeld habe ich persönlich kein Einkommen. Normal wird ja das Arbeitsl.-Geld nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet, würde bei mir die 36 Monate Elternzeit ausgeklammert? Gruß Katja
Liebe Katja, mit Ablauf des Vertrages sind Sie nicht mehr im EU, sondern arbeitslos. Problematisch ist, dass Sie nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld beträgt bei Ihnen 65 % des Gehaltes, hierbei werden aber vom Arbeitsamt Pauschalen gebildet, die sich jedes Jahr ändern, außerdem spielt die Lohnsteuerklasse eine Rolle (hieraus werden sogen. Leistungsgruppen gebildet)-ganz genau kann das deshalb nur das Arbeitsamt ausrechnen. Da für Ihr Kind das neue Gesetz gilt, können Sie parallel Erziehungsgeld beziehen. Dann ist zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage 30 Std/Wo. sein muss. Gruß, NB
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