anytzuk
Guten Tag. Ich hatte eine Vorstellungsgespräch und ich muss morgen noch den Vertrag unterschreiben. Heute hatte ich Erbrechen und ich habe mir einen Schwangertest gemacht und ist das Test positiv. Jetzt möchte ich fragen, was soll ich weiter machen? Kann ich den Vertrag unterschreiben? Darf man nach einen oder zwei Arbeittagen einen individuellen beschäftigungsverbot bringen ? Meine Ärztin wird mir sicher einen Individuelle beschäftigungsverbot geben, weil ich ein Schwangerschaft in 31SW verloren habe. Wenn ich in ersten Tagen das Beschäftigungsverbot mitbringe, wird ein Problem? Vielen Dank für Antworten.
Hallo, 1. Unterschreiben Sie, Sie können direkt in ein BV gehen und bekommen vollen Lohn. 2. Für das BV ist erst einmal der AG zuständig. Alleine der traurige Verlust ist kein Grund für ein BV. Kommt auf die Umstände an. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für dich wäre es gut zu unterschreiben, für alle anderen Beteiligten nicht. Ist ne Gewissensfrage tatsächlich. Und du kannst dir ziemlich sicher sein, dass dein Vertrag sehr wahrscheinlich nicht verlängert wird, sollte er eine Befristung enthalten.
anytzuk
Nach meinem Rechner bin ich in 6SW.
Mitglied inaktiv
Deine SSW ist völlig irrelevant. Wie gesagt, für dich hat ein neuer Vertrag nur Vorteile, für den neuen AG bist du leider eine Katastrophe. Daher sagte ich ja, dass es eine Gewissensfrage ist. Aber du wirst ja auf das Geld angewiesen sein. Warum du meinst direkt ein BV zu bekommen kann und will ich nicht beurteilen.
anytzuk
Ich denke, dass ich einen individuellen Beschäftigungsverbot bekommen werde, weil mein letztes Baby in 31SW in meinem Bauch tod geworden war . Der Grund ist unbekannt
anytzuk
Ich möchte gern arbeiten, wenn das möglich ist.
Mitglied inaktiv
Du musst ein BV ja nicht annehmen vom Gyn. Unterschreibe den Vertrag und warte dich einfach erst mal ab.
anytzuk
So werde ich machen. Wenn ich nicht mehr zur Arbeit gehen könnte, werde ich kündigen. Ich weiß, dass für mich die erste 2 Monate eine Katastrophe sind.
Frau_H.
Wieso willst du kündigen? Du unterschreibst den Vertrag ohne vorher etwas von der Schwangerschaft zu sagen, und gehst im Anschluss arbeiten oder bleibst im Falle eines BVs zu Hause. In beiden Fällen bekommst du Gehalt, welches sich später positiv auf das Elterngeld auswirkt. Arbeitslosengeld würde in die Berechnung des Elterngeldes mit 0Euro einfließen Zusätzlich bist du im Angestelltenverhältnls krankenversichert. Das ist alles nicht schön für den neuen Arbeitgeber, aber nun nicht mehr zu ändern. Deswegen auf Geld und finanzielle Absicherung nach der Geburt des Kindes zu verzichten, ist auch keine Lösung!
Mitglied inaktiv
Rechtlich gesehen darfst du den Vertrag unterschreiben. Und ein BV musst du nicht annehmen. Aber kündigen würde ich auf keinen Fall
Lewanna
Auf keinen Fall kündigen. Dann bekommst du kein Geld. Anspruch auf ALG hast du nicht, da du aufgrund eines Beschäftigungsverbot dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Krankengeld fällt auch weg, da du ja nicht krank bist. Unterschreib den Vertrag. Für den Arbeitgeber natürlich doof, aber das ist rechtlich völlig ok. Beschäftigungsverbot nicht annehmen würde ich auch nicht. Das bekommt man ja nicht ohne Grund. Alles Gute für die Schwangerschaft.
anytzuk
Danke für Ihre Antworten. Nun hoffe ich , dass ich ein Paar Tagen zur Arbeit gehen kann. Ich erbreche seit gestern viel und ich werde in einem Restaurant anstellen
mellomania
Dann wäre sowieso krankmeldung erforderlich und kein bv
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