manu2812
Hallo Frau Bader, wir würden gerne Elterngeld für unsere Zwillinge beantragen. Dazu habe ich aber noch einpaar Fragen. 1. Die ersten vier Monate bin ich noch im Mutterschutz. Muss also in diesen Monaten für beide Kinder Elternzeit nehmen. Kann ich dann für Kind 1 Elternzeit Monat 1-12 und für Kind 2 Monat 1-10 + 13 + 14 nehmen? Wieviel Geld bekomme ich dann? 2. Mein Mann nimmt für Kind 1 Monat 1 + 7 und für Kind 2 Monat 10 + 13 Elternzeit. Wieviel Geld bekommt er? LG Manu
Hallo, EZ: Kann jeder Ehepartenr 3 Jahre nehmen, bei Zwillingen (mit Zustimmung des AG) bis zu 5 Jahren EG: Hier erklärt das Ministerium selber sehr gut - mit Bespielen http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html Viele Grüße NB
allmountain
Elterngeld und Elternzeit sollten nicht synonym verwendet werden, es sind zwei verschiedene Dinge. Wenn du und dein Mann vor Geburt erwerbstätig waren, steht euch auch Elterngeld zu. Meines Wissens wird das Elterngeld von dem jüngeren Zwilling auf das Elterngeld vom Älteren angerechnet, sofern eine Person für beide Elterngeld parallel beantragt. Ein Freibetrag von 300 Euro (?) verbleibt aber. Dein Mann würde in den Partnermonaten sein volles Elterngeld erhalten. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich nach eurem Erwerbseinkommen vor der Geburt.
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