manu2812
Hallo Frau Bader, wir würden gerne Elterngeld für unsere Zwillinge beantragen. Dazu habe ich aber noch einpaar Fragen. 1. Die ersten vier Monate bin ich noch im Mutterschutz. Muss also in diesen Monaten für beide Kinder Elternzeit nehmen. Kann ich dann für Kind 1 Elternzeit Monat 1-12 und für Kind 2 Monat 1-10 + 13 + 14 nehmen? Wieviel Geld bekomme ich dann? 2. Mein Mann nimmt für Kind 1 Monat 1 + 7 und für Kind 2 Monat 10 + 13 Elternzeit. Wieviel Geld bekommt er? LG Manu
Hallo, EZ: Kann jeder Ehepartenr 3 Jahre nehmen, bei Zwillingen (mit Zustimmung des AG) bis zu 5 Jahren EG: Hier erklärt das Ministerium selber sehr gut - mit Bespielen http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html Viele Grüße NB
allmountain
Elterngeld und Elternzeit sollten nicht synonym verwendet werden, es sind zwei verschiedene Dinge. Wenn du und dein Mann vor Geburt erwerbstätig waren, steht euch auch Elterngeld zu. Meines Wissens wird das Elterngeld von dem jüngeren Zwilling auf das Elterngeld vom Älteren angerechnet, sofern eine Person für beide Elterngeld parallel beantragt. Ein Freibetrag von 300 Euro (?) verbleibt aber. Dein Mann würde in den Partnermonaten sein volles Elterngeld erhalten. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich nach eurem Erwerbseinkommen vor der Geburt.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader. Mein Mann befindet sich derzeit in Elternzeit und möchte nun wieder 30h/Woche arbeiten. In seinem Antrag auf Teilzeit hat er seine Wunschverteilung der Stunden angegeben. Sein Arbeitgeber würde ihn aber gerne flexibler einsetzen, so dass es auch sein kann, dass er in einer Woche mehr als 30h arbeitet, dafür in der nächsten Woch ...
Guten Tag Frau Bader, der Geburtstermin unseres ersten Sohnes ist voraussichtlich der 10.05.2014. Ich würde gerne nach dem Geburtstermin 4 Wochen den ersten Teil meiner Vatermonate nehmen. Hier würde ich dann Teilzeit arbeiten (ca. 25 Std./Woche). Im Anschluss würde dann meine Frau 12 Monate in Anspruch nehmen und danach ich wieder 1 Monat (wied ...
Guten Tag Frau Bader, Ich erwarte gerade mein 2. Kind, das im August 2018 geboren wird. Ich möchte gerne meine Elternzeit wie folgt aufteilen, weiß aber nicht, ob es so möglich ist. 1.-6. Lebensmonat Basiselterngeld ca.1100€ 7.-12. Monat Elterngeld Plus ohne Zuverdienst mit halben Basiseltetngeld 13.-18.Lebensmonat Elterngeld Plus mit Zuverdien ...
Guten Abend Frau Bader, ist folgende Verteilung von Elternzeit in Verbindung mit Elterngeld möglich? LM 1: Mutter mit Basis-Eltergeld LM 2: Mutter mit Basis-Eltergeld LM 3: Mutter mit Basis-Eltergeld LM 4: Mutter mit Basis-Eltergeld LM 5: Mutter mit Elterngeld Plus LM 6: Mutter mit Elterngeld Plus LM 7: Mutter mit Elterngeld Plus LM 8: M ...
Hallo Frau Bader, Kurze Beschreibung unserer Situation. Wir erwarten laut ET am 23.3.21 unseren dritten Sohn. Zur Zeit befinde ich mich noch in der Eltern-Zeit für unseren zweitgeborenen Sohn. Er ist im Sept 2019 geboren, Elternzeit war für 3 Jahre beantragt. Diese Elternzeit würde ich zum Beginn des Mutterschutzes im Februar 21 beenden. Anschli ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita
- Termine FA - Freistellung
- Mutterschaftszuschuss bei TZ in EZ - Einfluss von Gehaltserhöhungen
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa