Bsi2020
Hallo Frau Bader, Kurze Beschreibung unserer Situation. Wir erwarten laut ET am 23.3.21 unseren dritten Sohn. Zur Zeit befinde ich mich noch in der Eltern-Zeit für unseren zweitgeborenen Sohn. Er ist im Sept 2019 geboren, Elternzeit war für 3 Jahre beantragt. Diese Elternzeit würde ich zum Beginn des Mutterschutzes im Februar 21 beenden. Anschließend käme ja der reguläre Mutterschutz und Elternzeit für Kind 3. Generell gefragt: 1) Besteht die Möglichkeit die restliche Elternzeit von Kind 2 (Rest ca. 1,5 Jahre) an die Elternzeit von Kind 3 zu hängen? 2) Falls ja, muss die restliche Elternzeit direkt im Anschluss genommen werden? Oder könnte man diese 1,5 Jahre auch weiterschieben bis zur Einschulung von Kind 2 und 3? Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
mellomania
du kannst die reste auch später nehmen. ABER du musst aufpassen, dass du rechtzeitig beantragst, da alle reste einen tag VOR dem 8 .geburtstag des kindes ENDEN müssen. er wird 2027 8 jahre grob. von daher musst du mit einer frist von 13 wochen spätestens 1.5 jahre vor seinem 8.geb die meldung machen. wenn du nur einen abschnitt EZ hattest, kannst du noch zweimal EZ beantragen. den plan für die einschulung hatte ich auch aber wozu? hatte es nicht gebraucht. :-) passt aber so wie du schreibst. nur auf die fristen achten, da erinnert dich keiner dran
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader. Mein Mann befindet sich derzeit in Elternzeit und möchte nun wieder 30h/Woche arbeiten. In seinem Antrag auf Teilzeit hat er seine Wunschverteilung der Stunden angegeben. Sein Arbeitgeber würde ihn aber gerne flexibler einsetzen, so dass es auch sein kann, dass er in einer Woche mehr als 30h arbeitet, dafür in der nächsten Woch ...
Guten Tag Frau Bader, der Geburtstermin unseres ersten Sohnes ist voraussichtlich der 10.05.2014. Ich würde gerne nach dem Geburtstermin 4 Wochen den ersten Teil meiner Vatermonate nehmen. Hier würde ich dann Teilzeit arbeiten (ca. 25 Std./Woche). Im Anschluss würde dann meine Frau 12 Monate in Anspruch nehmen und danach ich wieder 1 Monat (wied ...
Hallo Frau Bader, wir würden gerne Elterngeld für unsere Zwillinge beantragen. Dazu habe ich aber noch einpaar Fragen. 1. Die ersten vier Monate bin ich noch im Mutterschutz. Muss also in diesen Monaten für beide Kinder Elternzeit nehmen. Kann ich dann für Kind 1 Elternzeit Monat 1-12 und für Kind 2 Monat 1-10 + 13 + 14 nehmen? Wieviel Geld b ...
Guten Tag Frau Bader, Ich erwarte gerade mein 2. Kind, das im August 2018 geboren wird. Ich möchte gerne meine Elternzeit wie folgt aufteilen, weiß aber nicht, ob es so möglich ist. 1.-6. Lebensmonat Basiselterngeld ca.1100€ 7.-12. Monat Elterngeld Plus ohne Zuverdienst mit halben Basiseltetngeld 13.-18.Lebensmonat Elterngeld Plus mit Zuverdien ...
Guten Abend Frau Bader, ist folgende Verteilung von Elternzeit in Verbindung mit Elterngeld möglich? LM 1: Mutter mit Basis-Eltergeld LM 2: Mutter mit Basis-Eltergeld LM 3: Mutter mit Basis-Eltergeld LM 4: Mutter mit Basis-Eltergeld LM 5: Mutter mit Elterngeld Plus LM 6: Mutter mit Elterngeld Plus LM 7: Mutter mit Elterngeld Plus LM 8: M ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Die letzten 10 Beiträge
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe