Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Verteilung der Partnermonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit - Verteilung der Partnermonate

wigwam6

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, der Geburtstermin unseres ersten Sohnes ist voraussichtlich der 10.05.2014. Ich würde gerne nach dem Geburtstermin 4 Wochen den ersten Teil meiner Vatermonate nehmen. Hier würde ich dann Teilzeit arbeiten (ca. 25 Std./Woche). Im Anschluss würde dann meine Frau 12 Monate in Anspruch nehmen und danach ich wieder 1 Monat (wieder Teilzeit 25 Std./Woche). Jetzt hab ich in den Foren gelesen, dass das Mutterschutzgeld nach der Geburt (8Wochen) auf das Elterngeld angerechnet wird...??? 1. Wie sieht Ihrer Meinung konkret in meinem Fall nach die optimale Verteilung der Partnermonate aus damit kein Elterngeld verloren geht? 2. Wie hoch ist das Elterngeld bei Teilzeit??: Ø Netto der letzten 11 Monate 3.000 € Nettoverdienst bei Teilzeit 2.200 € Besten Dank für die Hilfe wigwam6


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können zusammen 14 Mo EG beantragen u frei verteilen, nur die Monate, die die Mutter MG beommt, werden immer ihr angerechnet. Da gibt es keinen Ausweg. 2. http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Deine Frau arbeiten war vor der Entbindung, dann werden von den 12 Monaten die sie EG bekommen könnten automatisch 2 Monate abgezogen weil sie in der Zeit Mutterschutzgeld bekommt und dies höher ist als das EG. Sie kann also, wenn sie vor der Geburt gearbeitet hat, maximal 10 Monate EG bekommen. Du dazu dann 2 bzw. Ihr zusammen 12 Monate wovon einer mindestens 2 nehmen muss um alle 12 Monate zu bekommen. Dazu dann die zwei Monate mit Mutterschaftsgeld. Die Berechnung von dem was bei TZ-arbeit übrig bleibt sieht wie folgt aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich nur 33% übrig. Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen! Unter 300€ EG wird nicht ausgezahlt - sprich die 300€ bleiben immer! LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend, ich bin im März Vater geworden und habe meine 2 Partnermonate für den 1. und 14. Monat eingereicht. Der 14. Monat ist vom 4.4.2016-4.5.2016. Jedoch ist meine Frau nun geplant zum zweitenmal schwanger und der Geburtstermin ist der 29.04.2016. Für das zweite Kind würde ich ebenfalls den 1. und 14. Monat Elternzeit nehmen. Jedoch übersch ...

Hallo Frau Bader, besteht die Möglichkeit, wenn die Frau 12 Monate Elternzeit nimmt, als Mann den 11. und 12. Monat als Partnermonat in Teilzeit zu nehmen? MfG

Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist am 15.11.2015 zur Welt gekommen und ich würde gerne sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensjahr jeweils einen Partnermonat (Elternzeit) vom 15.08.-14.09. nehmen und hierfür Elterngeld beziehen. Meine Frau hat 24 Monate Elternzeit beantragt und durch Halbierung des 12-monatigen Bezugs Elterngeld bis z ...

Hallo Frau Bader, ich werde in wenigen Tagen Vater und habe bei meinem AG 2 Monate Elternzeit beantragt, wovon der erste ab Geburt und der Zweite im Sommer stattfinden soll. Nach der Geburt werde ich dann den ofiziellen Antrag stellen. Nun habe ich evtl. die Chance ab 1.7. einen neuen Job anzutreten. Kann ich dann noch auf den zweiten Monat Elt ...

Schönen Guten Tag, und zwar geht es um folgendes.. mein Partner würde gern ab dem Tag der Geburt den ersten Partnermonat nehmen wollen .. und in der Regel ist es ja so das man diesen 7 Wochen vor ET beim Arbeitgeber stellt.. Da wir aber schon wissen das es ein Kaiserschnitt wird aber noch keinen Termin haben .. wie machen wir es da am besten ? ...

Guten Tag Frau Bader, ist es möglich, dass mein Mann ab dem Geburtstermin unseres Kinder 18 Monate Elternzeit beansprucht und ich nach Ablauf von 12 Monaten die beiden Partnermonate ebenfalls nehme? Bedarf es der Zustimmung des AG meines Mannes? Könnten wir dann für 14 Monate Elterngeld beziehen (12 Monate mein Mann und 2 Monate ich)? Viele G ...

Sehr geehrte Frau Bader, Im Januar erwarten mein Partner und ich unser erstes Kind. Unser Plan ist, dass ich zunächst für 12 Monate in Elternzeit gehe und Elterngeld beziehe und mein Partner im Anschluss für 4 Monate und Elterngeld bezieht, während ich nach den 12 Monaten wieder in Vollzeit arbeiten gehe. Meine Frage ist, ob das so überhaupt mög ...

Sehr geehrte Frau Bader! Mein Partner und ich haben im Oktober unsere Tochter bekommen. Ich beziehe Basiselterngeld für 12 Monate und mein Partner geht Vollzeit arbeiten. Nun möchten wir im 9. und 14. Lebensmonat unserer Tochter den Anspruch auf die 2 Partnermonate nutzen. Wir sind nur nicht sicher, wie die Höhe des Elterngeldes für diese Zeit bes ...

Sehr geehrte Nicola Bader, da wir Zwillinge erwarten, wäre es am besten, wenn wir am Anfang beide zuhause sind und überlegen nun wie wir die Elternzeit aufteilen können. Ist es möglich, dass mein Freund die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit (die Partnermonate) nimmt während ich noch im Mutterschutz bin? Uns ist klar, dass mein Mutterschaf ...

Ich habe zwei Jahre beim Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Nun habe ich nach zwölf Monate einen Platz für eine Kita bekommen. 1) kann ich die Kita nur nutzen um die Partnermonate zu nehmen und dannach den Platz wieder kündigen? Würde man dann seinen Platz auf drei Jahre verlieren oder besteht die Chance dass man es mit zwei wieder in die Kita gebe ...