Verständnisfrage EZ/EG/Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verständnisfrage EZ/EG/Mutterschaftsgeld

Hi, könnt ihr euch mal kurz diese Übersicht ansehen? Habe ich das so richtig verstanden in bezug darauf, wer von uns beiden wann Geld aus welchem Topf bezieht? Die 2 Partnermonate kann mein Mann ja gesplittet beantragen beim AG, beim Elterngeldantrag muss er aber schon jetzt verbindlich beide Monate angeben , oder? Danke für eure Hilfe!! :) LG, Jessi Angenommener Geburtstermin: 15.06.2014 (Jessi EZ 2 Jahre beantragt, EG wird ggf. verteilt auf doppelte LZ) 1.Lebensmonat 15.06.2014 - 14.07.2014 Jessi MUG / Olli 1. Monat EG und EZ 2.Lebensmonat 15.07.2014 - 14.08.2014 Jessi MUG 3. Lebensmonat 15.08.2014 - 14.09.2014 Jessi EG 4. Lebensmonat 15.09.2014 - 14.10.2014 Jessi EG 5. Lebensmonat 15.10.2014 - 14.11.2014 Jessi EG 6.Lebensmonat 15.11.2014 - 14.12.2014 Jessi EG 7.Lebensmonat 15.12.2014 - 14.01.2015 Jessi EG 8. Lebensmonat 15.01.2015 - 14.02.2015 Jessi EG 9.Lebensmonat 15.02.2015 -14.03.2015 Jessi EG 10.Lebensmonat 15.03.2015 - 14.04.2015 Jessi EG 11.Lebensmonat 15.04.2015 -14.05.2015 Jessi EG 12.Lebensmonat 15.05.2015 - 14.06.2015 Jessi EG 13.Lebensmonat 15.06.2015 – 14.07.2015 Olli 2. Monat EG und EZ --> Olli muss diesen Monat spätestens 7 Wochen vor Antritt dem AG melden, im EG Antrag müssen aber schon jetzt beide Monate angegeben werden, oder? 14.Lebensmonat 15.07.2015 – 14.07.2015 kein Zuschuss ( ggf. aber EG Jessi auf doppelte Zeit verlängern, dann hälftige Auszahlung)

von Nightlight1980 am 01.06.2014, 12:44



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Hallo, ja, das geht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2014



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Wenn Du das EG splittest, dann erhalst Du durch das Mutterschutz Geld im 13. Monat gar kein EG und im 14. Monat nur für ein paar Tage (wie in Monat 2). Dein Mann muss beide EZ Monate gleichzeitig beim AG anmelden weil man sicj bei der ersten Anzeige für die ersten zwei Jahre festlegen muss. Tut er das nicht kann der AG dem 2. Monat ablehnen, muss dies aber nicht. Zwischen den Monaten besteht aber kein kompletter Kündigungsschutz. Nur jeweils 8 Wochen vor Antritt der EZ Monate besteht Kündigungsschutz. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 01.06.2014, 13:24



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Hi, er hat in der Zeit zwei Arbeitgeber - 1.Monat beim noch aktuellen AG, Monat 2 muss beim nächsten AG genommen werden - hätte ich mal dabei schreiben sollen ;)

von Nightlight1980 am 01.06.2014, 13:30



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Kurz zusammengefasst: Mutter macht LM 1 - 12 (okay) Vater macht LM 1 (Vollzeit-Elternzeit) und LM 13, der gesplittet wird auf LM 14. In LM 13 und 14 Vollzeit-Elternzeit, aber nur hälftiges Elterngeld. Ja, auch das geht! Gruß Sabine

von SumSum076 am 01.06.2014, 18:43



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Hallo Sabine, was bedeutet der zweite Teil in bezug auf meinen Mann - ist es nicht richtig oder sinnig, dass er den zweiten der beiden Partnermonate auch bezogen auf einen vollen Lebensmonat des Kindes nehmen muss ? Also 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats? Wenn ich mir EG in 10 Monaten auszahlen lasse ( und mein Mann dann seine zwei Monate ebenfalls voll) bekomme ich in LM 13 und 14 nix mehr, aber mein Mann in Monat 13 sein volles EG. Zumindest bei dieser Planung - oder?

von Nightlight1980 am 02.06.2014, 13:24



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Die Elternzeitmonate sollten unbedingt an die Lebensmonate angepasst sein, um Nachteile beim Elterngeld zu vermeiden. Beim Geburtstag am 15. des Monats also (richtig!) vom 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats. Wenn die Mutter 12 Monate Elterngeld beansprucht, bleiben für den Mann noch 2 übrig. Die kann er "normal" nehmen. Also 2 Monate lang ganzes Elterngeld. Er kann sie auch beide splitten. Macht dann 4 Monate lang halbes Elterngeld. Er kann auch (wie in deinem Ausgangsbeispiel) 1 Monat ganz nehmen und den zweiten Monat splitten. Macht im 1. Monat ganzes Elterngeld und im 2. Monat halbes Elterngeld. Weil die zweite Hälfte von der Splittung immer direkt im Anschluss gezahlt wird, kann das zB so aussehen: LM 2 - ganzes Elterngeld LM 5 - halbes Elterngeld LM 6 - halbes Elterngeld oder LM 4 - ganzes Elterngeld LM 14 - halbes Elterngeld LM 15 - halbes Elterngeld oder sogar LM 2 - halbes Elterngeld LM 3 - halbes Elterngeld LM 14 - ganzes Elterngeld. Nimmst du als Mutter Elterngeld bis zum 1. Geburtstag, bekommst du in LM 13 und 14 nix mehr. Nimmt der Vater dazu Elterngeld für den LM 13, dann hat er noch 1 Monat übrig (den er nehmen MUSS). Das kann im LM 14 sein oder auch im LM 7 - wie ihr wollt. Gruß Sabine

von SumSum076 am 02.06.2014, 13:53



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ah ok, jetzt habe ich es verstanden ;) vielen Dank!

von Nightlight1980 am 02.06.2014, 15:25



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