Veka
Sehr geehrte Frau Bader, ich wüßte gerne, ob es im Alltag irgendwelche Situationen gibt, in denen es nachteilig sein kann, wenn Mutter und Kind unterschiedliche Nachnamen haben? Welche Situationen könnten das sein und was würde das dann konkret bedeuten? Muss ich mich dauernd ausweisen und eine Geburtsurkunde mit mir tragen? Was würde das für Urlaubsreisen bedeuten, wenn mein Kind den Nachnamen seines Vaters trägt und ich meinen Mädchennamen? Muss ich dann ständig irgendwie belegen, dass ich die Mutter bin? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Hallo, heutzutage dürfte das kein Problem sein. Liebe Grüße NB
desireekk
Auch wenn ich nicht Frau Bader bin, erlaube ich mir, diese Frage zu beantworten, da meine Kinder einen komplett anderen Nachnamen tragen, schon seit über 20 Jahren: Ich hatte so gut wie nie irgendwelche Nachfragen damit. Manchmal wurde ich mit dem Nachnamen des Kindes angesprochen, (manchmal in der Schule, beim Arzt, etc.), aber das war mir wurscht und ich habe es auch nie korrigiert Ich bin mit den Kindern um die ganze Welt gereist (Europa, USA, Asien, etc.), manchmal mit dem Vater, meistens ohne. Bei gemeinsamen Sorgerecht braucht man so oder so eine Reisegenehmigung des anderen Elternteils, da spielt der Name dann keine Rolle mehr. Ich hatte aber noch in keinem anderen Land (egal muslimisch oder nicht) Schwierigkeiten alleine mit den Kindern einzureisen oder auch wieder auszureisen. Auch wenn ich es nicht gebraucht habe, hatte ich immer alle Papiere zur Not dabei: Geburtsurkunde, Reiseerlaubnis, etc. VG D
Cpt_Elli
Ich weiß nicht, ob ihr verheiratet seid. Als unverheiratetes Paar lässt man ja in der Regel vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht eintragen und der Partner erkennt seine Vaterschaft an. In München war das ein absoluter Standardvorgang beim Jugendamt. Da bekommt man dann auch die entsprechenden Papiere, die man vor allem bei Reisen ins Ausland mitnehmen kann, um Elternschaft sowie Sorgerecht nachzuweisen. Es gibt wohl Fluggesellschaften, die hier kritisch nachfragen, aber eher bei Vätern. Deshalb tragen meine Kinder auch den Namen des Vaters. Darauf haben wir uns nach der Geburt geeinigt. Ganz praktisch: Bei gemeinsamen Reisen hat noch nie jemand nachgefragt. Ist ja heute auch nicht ganz selten, dass Ehepartner ihre Namen behalten. Im Alltag hat es rein rechtlich sowieso nie eine Rolle gespielt. Ich habe meine Töchter in Krippe und Kiga angemeldet, ich bekomme das Kindergeld überwiesen und habe stellvertretend für K1 die Mitgliedschaft im Turnverein inne (nur ein paar spontane Beispiele). Was nerven kann ist, dass einige Menschen mit der Abweichung von der Norm nicht klarkommen. Die extrem konservative Leiterin unserer früheren Kita hat mich konsequent mit dem Nachnamen meiner Tochter angeredet (obwohl sie wusste, dass ich einen anderen Namen habe). Sowas kann nerven, war mir aber letztlich egal.
Tinkabelle69
Es gibt aus meiner Erfahrung keinerlei Nachteile. Jedenfalls habe ich nie welche erlebt. Mein Sohn ist 13 Jahre und heißt wie sein Vater. Noch nie gab es da das geringste „Problem“ oder musste ich, auch bei Auslandsreisen ohne den Papa, irgendeinen Nachweis vorlegen, dass wir verwandt sind. Ich werde natürlich häufiger mal beim Kinderarzt, in der Schule etc. mit dem Nachnamen meines Sohnes angesprochen. LG
mamavonbaby
Also mal so von den Dingen, das man einfach anders heisst als dsa Kind...nach einer Trennung, das Kind weiterhin den Namen des Ex-Partners trägt (das war bei mir der Hauptgrund).. Bei einer Heirat bekommt das Kind automatisch den Namen des Vaters...da müsst ihr ncht mal was für unternehmen. Also brauchst du jetzt eigentlich gar nichts machen und kannst eure Heirat abwarten. Du darfst als Frau auch ein "Namensego" haben und es bei dem Namen belassen, den das Kind sowieo bekäme.
Pamo
Das Kind bekommt nicht automatisch den Namen des Vaters, wenn ihr verheiratet seid, sondern es bekommt den ehelichen Familiennamen.
Tini_79
Nachnamen und ich kann mich nicht erinnern, dass jemals jemand danach gefragt hätte. Du wirst vielleicht in der Kita oder Schule mit dem Nachnamen des Kindes angesprochen, das war es dann auch. Be Reisen würde ich zur Sicherheit eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Erklärung des Vaters mitnehmen.
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