Maan Kamal
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kind ist vor einem Monat in Hildesheim geboren. Wir wollten Geburtsurkunde beantragen aber leider meinte die Mitarbeiterin des Standesamt dass der Name nur nach deutschem Recht geht. Meine ältere Tochter hat den Nachnamen nach irakischem Recht genommen(sie ist in Erfurt geboren). Wir Eltern sind beide Iraker. War das fehlerhaft in Erfurt oder was? was sagen die Gesetzte? Mit freundlichen Grüßen Kamal
Hallo, das haben meine Vorredner ja schon perfekt beantwortet. Liebe Grüße NB
Pamo
Ich vermute, dass die Sachbearbeiter in Hildesheim schlecht informiert sind. Meines Wissens dürft ihr das Namensrecht wählen.
luvi
Hallo, Ihr dürft auch die Namensgebung nach irakischem Recht wählen. LG luvi
Maan Kamal
Haben Sie Link von Gesetzt ,wo steht dass ich das wählen kann ??
Pamo
Artikel 10 BGB. Auf dem Formular "Erklärung über die Namensführung des Kindes" sollte es eine Ankreuzmöglichkeit geben: Nach deutschem Namensrecht Nach ausländischem Namensrecht
Berlin!
Pamo hat sich verschrieben: Das Wahlrecht steht in Art. 10 EGBGB, also im Einführungsgesetz zum BGB. Wenn man das nicht weiß, sucht man sich vielleicht einen Wolf ;-)
Pamo
Oje, danke, Berlin!
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