Milka1012
Guten Tag Frau Bader, wenn ich wegen höherem Verdienst 2014 den Bemessungszeitraum von 2013 beantragen würde, (ich hatte 2013 einen Minijob und ein Nebengewerbe, aber 2014 noch eine Teilzeitstelle zusätzlich), wie wäre das mit der Berechnung. Für die Arbeitsverhältnis, bräuchte die ich die Abrechnungen von den letzten 12 Monaten vor der Geburt oder von Januar 2014 bis vom Geburtstermin? Und was wird mit dem Gewerbe berechnet, es gibt ja erst mal nur den Steuerbescheid aus 2013 da war der Gewinn ca. 900 Euro, aber von 2014 der Steuerbescheid bekommen wir ja erst und da wissen wir noch gar nicht ob wir überhaupt Gewinn hatten.
Hallo, wie schon gesagt, Sie können es versuchen. Wenn der Gewinn noch nicht feststeht, bekommt man vorläufiges EG und dann später die richtige Berechnung. Liebe Grüße NB
Milka1012
Da ich wir geschrieben habe, es ist nur mein Gewerbe, also hat mit meinem Mann nichts zu tun.
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