Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versch. Fragen zum Elterngeld plus

Frage: Versch. Fragen zum Elterngeld plus

Nan89

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Guten Morgen Frau Bader, Danke dass, Sie sich hier Zeit nehmen für unsere Fragen. Ich habe gleich mehrere. 1. Wo genau beantrage, ich dass Elterngeld plus? (Welches Amt oder Einrichtung meine ich) 2. Ich habe einen Unbefristeten Vertrag und war aber aufgrund meiner Psyche die letzten 10 Monate krankgemeldet. Durch meine Schwangerschaft im Moment jedoch ein BV bekommen und wurde in der ganzen Zeit auch nicht gekündigt also wie gebe ich das im Antrag an? 3. Wann sollte ich das Elterngeld plus beantragen und ich habe gelesen das man es erst bekommt wenn das Kind auf der Welt ist. Wer bezahlt aber die kurze Zwischenzeit denn bei Berufsverbot bekommt man ja auch nicht bis zur Geburt Lohnfortzahlung. Das endet doch ebenfalls nach 6 Monaten? Danke schon einmal im voraus. Freundliche Grüße Nan89


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Elterngeldstelle Ihrer Gemeinde 2. Die AU geht dem BV vor. Somit dürfte das BV keine Rolle spielen. Oder sind Sie wieder gesund? Sie geben die Einkünfte an, der Bemessungdzeitraum ändert sich aber nicht. 3. Verstehe die Frage nicht. Sie bekommen Krankengeld oder Lohnfortzahlung und im Mutterschutz die Leistungen vom AG und der KK. Welche Lücke meinen Sie? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Vieles weißt du falsch. Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Dort kannst du ankreuzen ob du Basis Elterngeld oder Elterngeld plus möchtest. Basis Elterngeld gibt es max. 12 Monate ausgehend von deinem Verdienst der 12 Monate vor Mutterschutz. BV Lohn zählt auch dazu. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld, was du bei der Krankenkasse beantragen musst. Dafur gibt es beim gyn ein Formular. Die KK zahlt 13 Eur je Tag und dein AG stockt dieses auf dein netto wie dafür auf. Beachte .... Elterngeld plus ist der Halbe Betrag vom deinem Basis Elterngeld aber eben doppelt so lange. An der Summe des Gesamtelterngeld ändert sich nix. Du musst auch die Monate mit Mutterschaftsgeld Basis Elterngeld ankreuzen und die restlichen 10 Monate kannst du eg plus wählen. Reicht das Elterngeld dann bis in den 22. Lebensmonat des Kindes . In der ersten Woche nach Geburt musst du bei deinem AG Elternzeit einreichen. Bis zu drei Jahren geht das. Elterngeld gibt es wie gesagt nicht die ganze Laufzeit. Einzig du bist die gesamte Elternzeit versichert. Elterngeld kannst du erst nach Geburt beantragen, das Mutterschaftsgeld von der kk für die acht Wochen danach auch erst. Die Geburtsurkunden müssen ja erst vorliegen. Eine KK eine AG und Elterngeldstelle ..


Mitglied inaktiv

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Psychisch krankgeschrieben und trotzdem BV? Wer hat das denn ausgestellt. Bekamst du Lohn oder Krankengeld?


Himbeere2008

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AU steht vor BV. Du musst arbeitsfähig sein oder arbeiten können um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten.


Nan89

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Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Informationen. Ich wurde durch die BV von der Krankmeldung abgelöst. Also wie Sie schon zuvor schrieben, AU ging vor und dann abgelöst durch BV. Da ich auch durch Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz sowieso eine BV gebraucht hätte schon vom Arbeitgeber aus. Freundliche Grüße Nan89


Nan89

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Guten Tag, Vielen Dank für die Infos. Freundliche Grüße Nan89


Mitglied inaktiv

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Wenn du Lohn in der Zeit vor der Geburt hattest, zählt das normal zum Elterngeld. Solltest du da Krankengeld bezogen haben, zählt das nicht. Da Lohnersatzleistung.


Nan89

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Guten Tag, AU steht vor BV. Genauso war es auch und habe nach der AU das BV bekommen. Danke trotzdem für die Info. Freundliche Grüße Nan89


Nan89

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Guten Tag, Danke für die Infos. Ja ich werde Lohn bis zur Zeit vor der Geburt bekommen. Freundliche Grüße Nan89


Mitglied inaktiv

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Normalerweise läuft ein BV bis zum Beginn des Mutterschutzes. Da entsteht keine Lücke.


sternenfee75

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Au steht vor BV heißt nicht, erst die Au, dann folgt das BV, sondern eine AU kann nicht von einem BV ausgetauscht werden. Die AU zählt mehr. Du müsstest also erst gesund geschrieben werden. Und die Monate mit Krankengeld zählen mit 0 € in die Elterngeldberechnung, da nicht schwangerschaftsbedingt.


Nan89

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Guten Morgen, Das ist auch so meine Info und ich bin auch wieder gesund geschrieben. Da meine Psychologin die BV für in Ordnung empfunden hat. Die AU ging natürlich bis zum einschließlichen Tag der Krankmeldung vor. Da kommt man nicht drum rum und vom Betrieb aus brauchte ich sowieso eine BV auch da kam ich nicht drum. (Gefahrenstoffe was Embryonen schädigt) Jedenfalls bedanke ich mich für alle hilfreichen Informationen. (Danke an Gernemama du hast in einem Satz meine Frage beantwortet.:)) also direkt verstanden was ich meine bin das auch nachgegangen und es ist so. Danke trotzdem allen die hier helfen wollten. :)) (Ist meine erste intakte ssw nach einer sehr traumatischen FG (deswegen auch die Psychologische Langzeitbehandlung) bitte deswegen um Nachsicht was meine falschen bis nicht vorhandenen Infos angeht auf Gelder in der SSW bezogen. Freundliche Grüße Nan89


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