Nan89
Guten Morgen Frau Bader, Danke dass, Sie sich hier Zeit nehmen für unsere Fragen. Ich habe gleich mehrere. 1. Wo genau beantrage, ich dass Elterngeld plus? (Welches Amt oder Einrichtung meine ich) 2. Ich habe einen Unbefristeten Vertrag und war aber aufgrund meiner Psyche die letzten 10 Monate krankgemeldet. Durch meine Schwangerschaft im Moment jedoch ein BV bekommen und wurde in der ganzen Zeit auch nicht gekündigt also wie gebe ich das im Antrag an? 3. Wann sollte ich das Elterngeld plus beantragen und ich habe gelesen das man es erst bekommt wenn das Kind auf der Welt ist. Wer bezahlt aber die kurze Zwischenzeit denn bei Berufsverbot bekommt man ja auch nicht bis zur Geburt Lohnfortzahlung. Das endet doch ebenfalls nach 6 Monaten? Danke schon einmal im voraus. Freundliche Grüße Nan89
Hallo, 1. Elterngeldstelle Ihrer Gemeinde 2. Die AU geht dem BV vor. Somit dürfte das BV keine Rolle spielen. Oder sind Sie wieder gesund? Sie geben die Einkünfte an, der Bemessungdzeitraum ändert sich aber nicht. 3. Verstehe die Frage nicht. Sie bekommen Krankengeld oder Lohnfortzahlung und im Mutterschutz die Leistungen vom AG und der KK. Welche Lücke meinen Sie? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Vieles weißt du falsch. Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Dort kannst du ankreuzen ob du Basis Elterngeld oder Elterngeld plus möchtest. Basis Elterngeld gibt es max. 12 Monate ausgehend von deinem Verdienst der 12 Monate vor Mutterschutz. BV Lohn zählt auch dazu. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld, was du bei der Krankenkasse beantragen musst. Dafur gibt es beim gyn ein Formular. Die KK zahlt 13 Eur je Tag und dein AG stockt dieses auf dein netto wie dafür auf. Beachte .... Elterngeld plus ist der Halbe Betrag vom deinem Basis Elterngeld aber eben doppelt so lange. An der Summe des Gesamtelterngeld ändert sich nix. Du musst auch die Monate mit Mutterschaftsgeld Basis Elterngeld ankreuzen und die restlichen 10 Monate kannst du eg plus wählen. Reicht das Elterngeld dann bis in den 22. Lebensmonat des Kindes . In der ersten Woche nach Geburt musst du bei deinem AG Elternzeit einreichen. Bis zu drei Jahren geht das. Elterngeld gibt es wie gesagt nicht die ganze Laufzeit. Einzig du bist die gesamte Elternzeit versichert. Elterngeld kannst du erst nach Geburt beantragen, das Mutterschaftsgeld von der kk für die acht Wochen danach auch erst. Die Geburtsurkunden müssen ja erst vorliegen. Eine KK eine AG und Elterngeldstelle ..
Mitglied inaktiv
Psychisch krankgeschrieben und trotzdem BV? Wer hat das denn ausgestellt. Bekamst du Lohn oder Krankengeld?
Himbeere2008
AU steht vor BV. Du musst arbeitsfähig sein oder arbeiten können um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Nan89
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Informationen. Ich wurde durch die BV von der Krankmeldung abgelöst. Also wie Sie schon zuvor schrieben, AU ging vor und dann abgelöst durch BV. Da ich auch durch Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz sowieso eine BV gebraucht hätte schon vom Arbeitgeber aus. Freundliche Grüße Nan89
Nan89
Guten Tag, Vielen Dank für die Infos. Freundliche Grüße Nan89
Mitglied inaktiv
Wenn du Lohn in der Zeit vor der Geburt hattest, zählt das normal zum Elterngeld. Solltest du da Krankengeld bezogen haben, zählt das nicht. Da Lohnersatzleistung.
Nan89
Guten Tag, AU steht vor BV. Genauso war es auch und habe nach der AU das BV bekommen. Danke trotzdem für die Info. Freundliche Grüße Nan89
Nan89
Guten Tag, Danke für die Infos. Ja ich werde Lohn bis zur Zeit vor der Geburt bekommen. Freundliche Grüße Nan89
Mitglied inaktiv
Normalerweise läuft ein BV bis zum Beginn des Mutterschutzes. Da entsteht keine Lücke.
sternenfee75
Au steht vor BV heißt nicht, erst die Au, dann folgt das BV, sondern eine AU kann nicht von einem BV ausgetauscht werden. Die AU zählt mehr. Du müsstest also erst gesund geschrieben werden. Und die Monate mit Krankengeld zählen mit 0 € in die Elterngeldberechnung, da nicht schwangerschaftsbedingt.
Nan89
Guten Morgen,
Das ist auch so meine Info und ich bin auch wieder gesund geschrieben. Da meine Psychologin die BV für in Ordnung empfunden hat. Die AU ging natürlich bis zum einschließlichen Tag der Krankmeldung vor. Da kommt man nicht drum rum und vom Betrieb aus brauchte ich sowieso eine BV auch da kam ich nicht drum. (Gefahrenstoffe was Embryonen schädigt) Jedenfalls bedanke ich mich für alle hilfreichen Informationen. (Danke an Gernemama du hast in einem Satz meine Frage beantwortet.:)) also direkt verstanden was ich meine
bin das auch nachgegangen und es ist so. Danke trotzdem allen die hier helfen wollten. :))
(Ist meine erste intakte ssw nach einer sehr traumatischen FG (deswegen auch die Psychologische Langzeitbehandlung) bitte deswegen um Nachsicht was meine falschen bis nicht vorhandenen Infos angeht auf Gelder in der SSW bezogen.
Freundliche Grüße
Nan89
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand