Fischstäbchen
Hallo Fr. Bader, Ich frage für eine Bekannte. Sie ist Äthiopierin, verheiratet mit einem Deutschen und seit Ca. einem dreiviertel Jahr in Deutschland. Um hier dauerhaft bleiben zu dürfen, macht sie einen Sprachkurs an der Volkshochschule. Nun bekommt sie im Oktober ein baby und soll aber nach 8 Wochen wieder zu dem Kurs gehen (vormittags von 9-12). Das ist nicht so einfach für sie a)wegen stillen und) wegen Kinderbetreuung. Wie sieht es rechtlich aus? Muss sie bereits nach den Mutterschutz dort hin? Könnte sie darauf bestehen ihr baby mitzunehmen? Und was steht ihr überhaupt finanziell zu? Mutterschaftsgeld? Elterngeld? Vielen Dank!
Hallo, zum Ausländerrecht kann ich nichts sagen - da kenne ich mich nicht aus. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, da muss sich Deine Bekannte mal richtig beraten lassen. Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland leitet sich doch von ihrem deutschen Mann (oder für sie noch besser) dem deutschen Kind ab. Die Aufenthaltsgenehmigung wird immer wieder zumindest für ein Jahr verlängert, solange sie sich um ihr deutsches Kind sorgt (Sorgerecht bzw. sich regelmäßig ums Kind kümmert). Bei meinem Lebensgefährten im Kurs war auch eine Schwangere, die nach der Geburt nicht mehr weiter gemacht hat. In den gleichen Kurs könnte sie wahrscheinlich sowieso nicht mehr, da die anderen in den 2 Monaten so viel weiter wären als sie, dass sie den Anschluß schon längst verpasst hätte... Melde Dich doch mal im Forum "www.info4alien.de", dort geben kompetente Leute, die mit Ausländerrecht Erfahrung haben Auskunft. Liebe Grüße Luvi
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