JoeyundCo
Guten Tag Frau Bader, danke für die schnelle Reaktion auf meine Frage von vor einigen Tagen. Offenbar haben wir uns aber missverstanden, daher versuche ich es noch einmal ausführlicher: Antragsteller dürfen ein gewisses Vermögen haben, das bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird - ein Freibetrag. Bei Erwachsenen sind das derzeit wohl 150 Euro pro Lebensjahr. Bei Kindern eben 3100 Euro pro Kind. Frage: kann man nun einfach z.B. rechnen 40x150 + 40x150 für die beiden 40-jährigen Eltern plus 3100 + 3100 für zwei Kinder und hat dann den Betrag, der als Freibetrag der Familie insgesamt erlaubt ist, oder gilt das so nur, wenn die je 3100 Euro auf Konten liegen, die eindeutig für das jeweilige Kind bestehen, also wirklich Vermögen des Kindes sind? Der Kinderfreibetrag darf also nicht auf den Konten der Eltern liegen? Ich frage, da ein abgelehnter Antrag in der Begründung ein zu großes Vermögen bemängelte, bei der nachweislichen Rechnung aber nur die Freibeträge für die Eltern berechnet wurden (zzgl. jene für Anschaffungen, 750 Euro pro Person). Ich suche also nach dem Grund, warum dies dort nicht auftauchte und mir fiel als mögliche Erklärung die Kontenverteilung ein. Ich hoffe, nun ist meine Frage klarer und würde mich über Infos diesbezüglich freuen. MfG
Hallo, es gibt kein Familienvermögen. Wenn das Geld auf dem Konto der Eltern ist, wird es diesen auch zugeordnet. Liebe Grüße NB
ALF0709
Dass heißt, wenn du deinen Freibetrag überschreitendes Vermögen hast, kannst du nicht sagen: Ich hab aber nicht mehr als für alle 4 Personen zusammen. Deshalb müssen auch Kontoauszüge vorgelegt werden aus denen eindeutig hervorgeht, wem das Vermögen gehört. Ich würde jetzt nicht anfangen, Konten für die Kinder zu eröffnen und das Geld umzuverlagern. Die Familienkasse ist nicht blöd und weiß, was die Stunde geschlagen hat.
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