Andre12
Hallo, Meine Frau ist seit März diesen Jahres krankgeschrieben, aufgrund eines Fehlers (entstandene Lücke in der Krankmeldung) wurde ihre Mitgliedschaft beendet, dadurch bekommt sie nun auch kein Krankengeld, die Agentur für Arbeit sieht sich nicht verantwortlich da sie nicht vermittelbar ist. Nachdem wir nun seid Wochen gegen die Krankenkasse angehen, da die entstande Lücke nicht von ihr selbst verursacht wurde. In dem ganzen Kampf aber nun eine freudige Nachricht, meine Frau ist ca. in der 4 Woche schwanger. Jetzt stellt sich natürlich die Frage an wen wir uns wenden können bezüglich ihres Einkommens?
Hallo, für die Krankmeldung ist sie ja nun eigentlich selber zuständig. im übrigen ist sie nicht vermittelbar, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ist eine Familienversicherung nicht möglich? Dann Muss sie sich selber versichern. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für ihren Unterhalt bist du (Ehemann) zuständig. Ganz normale Unterhaltspflicht des Ehegatten! Zu dem Problem mit der Krankenkasse kann ich allerdings jetzt nichts sagen. Vielleicht weiß da jemand anders noch eine Lösung.
Andrea6
Die Schwangerschaft ändert doch erstmal nichts an dem Problem mit der ehemaligen Krankenkasse. Aktuell wird sie ja wohl woanders versichert sein, und unterhaltspflichtig sind Eheleute sich gegenseitig.
cube
Hi! Wer hat denn versäumt, der KK die AU zu übersenden? Du schreibst, "wurde nicht von ihr verursacht" - aber idR erhält ja nun auch der AN eine Ausfertigung, die er schicken sollte. Meiner Erfahrung nach kündigt die Kasse auch nicht wegen z.B. 1 fehlenden Woche. Die Frage bzgl. des Einkommens verstehe ich nicht - damit hat die KK doch nichts zu tun und auch eine Schwangerschaft sorgt doch nicht automatisch dafür, dass man nicht mehr arbeiten kann? Du schreibst einerseits von Krankengeld, andererseits von "laut Arge nicht vermittelbar" - also ist deine Frau nun arbeitslos und krank und hätte theoretisch noch Anspruch auf Krankengeld, ist sie noch krankgeschrieben innerhalb eines Arbeitsvertrages und erhält auf Grund der nicht mehr geltenden Versicherung kein Krankengeld mehr oder ...? Bitte erläutere das mal genauer, dann kann dir sicher jemand deine Frag
cube
Nach 6 Wochen AU zahlt ja nicht mehr der AG Gehalt, sondern die KK das Krankengeld aus. Man ist doch dann selbst dafür verantwortlich, die Krankmeldungen der KK vorzulegen/zuzusenden. Daher versteh ich nicht, wie eine Lücke entstanden ist, an der nicht deine Frau selbst zumindest mitverantwortlich ist? Normalerweise erhält man "Auszahlscheine" der KK. Alle 14 Tage muss ein neuer vom Arzt ausgefüllt werden oder zusammen mit dem Schein eine AU der KK geschickt werden - erst danach erhält man Geld. Auf jeder AU ist immer das Datum der Erstausstellung vermerkt und auch, dass es eine Folge-AU ist. Die wenigsten Kassen werfen einen raus, weil man versäumt hat, mal eine AU zu senden. Im Zweifelsfall zahlen sie für diesen Zeitraum einfach kein Krankengeld. Aber kündigen? Warum? Das tut eine Kasse eigentlich nur, wenn keine Beiträge mehr gezahlt wurden - und das über einen längeren Zeitraum. Mag sein, ich habe irgendetwas falsch verstanden - dann kläre mich bitte auf. Ansonsten ist vielleicht deine Schilderung nicht ganz eindeutig?
Andre12
Ich Versuch es nochmal etwas genauer. Meine Frau ist seid dem 03.03 Arbeitsunfähig durch die Erkrankung ist ihr Arbeitsvertrag zum 14.08 ausgelaufen. Durch die vohirige Erkrankung bestand das versicherungsverhältnis bei der KK fort und damit auch die Zahlung des Krankengeldes. Beim letzten Arztbesuch dann eine neue AU bekommen diese auch bei der KK am selben Tag eingereicht. Das Problem die AU wurde am Dienstag ausgestellt die vorherige ging allerdings nur bis Sonntag. (Ja hätte uns auffallen müssen/sollen aber ausgerechnet am diesen Tag haben wir aus zeitgründen nicht drauf geachtet, wir hatten allerdings zuvor oft das Gespräch über so eine Lücke mit dem Arzt, dieser war aber fest überzeugt das eine Tag bei einer Folgebescheinigung keine Auswikung hat). Eine Woche später rief meine Frau bei der KK an um nach dem auszahlungstag des Krankengeld zu fragen. Im Gespräch wurde ihr dann gesagt die Mitgliedschaft ist seit einer Woche aufgrund einer Lücke beendet und sie soll schnellstmöglich zur AFA. Wir waren noch am gleichen Tag sowohl bei der Kk als auch bei der AfA. Die KK hat jeden Versuch die Lücke zu heilen verneint. Die AFA sagt sie ist nicht vermittelbar. Momentan läuft ein Widerspruch bei der KK und morgen werden wir persönlich einen Antrag auf ALG 1 abgeben, auch wenn die AFA sagt es geht nicht. Dazu hat uns zumindest eine unabhängige Beratungsstelle geraten. Jetzt kommt noch dazu das sie schwanger ist und die letzte Schwangerschaft leider negativ endete, natürlich bedeutet das nicht das sie nicht arbeiten kann aufgrund der Schwangerschaft, allerdings wird die Erkrankung in den nächsten Monaten nicht ausgeheilt sein dann wäre sie auch in der Schwangerschaft soweit fortgeschritten, dass es sehr schwer wird einen AG zu finden der sie für 2/3 Monate einstellt. Natürlich muss ich als Ehemann aufkommen allerdings bedeutet das im umkehrschluss das uns mindestens die nächsten 9 Monate ein Lohn fehlt. Das aufzufangen wird fast ummachbar. Und sie hat vorher ihr Leben lang gearbeitet, da ist es für mich unverständlich das man aus krankheitsgrunden und/oder Schwangerschaft nichts bekommt! Ich hoffe ich konnte es etwas klarer machen.
cube
Danke für deine ausführliche Antwort. Also: Deine Frau ist während des Beschäftigungsverhältnisses erkrankt, der Arbeitsvertrag endete jedoch innerhalb der Krankschreibung. Somit besteht der Anspruch auf Krankengeld auch nach der Kündigung - jedoch nur solange, wie die AU für diese Erkrankung andauert! D.h. durch die Lücke von wenigen Tagen ist der Anspruch auf Krankengeld erloschen, da deine Frau offensichtlich genesen ist und ab dem Moment arbeitslos und dadurch auch nicht mehr versichert! Das ist der Grund für die Kündigung seitens der KK. Im Grunde wurden ja bereits monatelang keine Beiträge gezahlt - die Kasse war aber verpflichtet, weiterhin an euch zu zahlen und hat die erste rechtlich haltbare Gelegenheit genutzt, sich von diesem Kostenfaktor zu befreien. Ja, das ist hart und es gibt evt. Kassen, die humaner wären - aber das nützt euch ja jetzt nichts mehr. Da sie sich nicht arbeitssuchend gemeldet hat bzw. konnte auf Grund der Erkrankung?, ist sie aktuell Hausfrau. Sie kann über dich familienversichert werden oder - sofern sie irgendeiner Tätigkeit wenigstens in TZ nachgehen könnte - sich arbeitslos melden und wäre dann über die AfA versichert. Das geht aber eben nur, wenn sie arbeiten kann! Ist sie noch krank, kann sie natürlich nicht vermittelt werden und deswegen auch kein ALG beziehen. Kümmert euch schleunigst darum, dass sie bei dir mitversichert wird oder sich arbeitssuchend meldet. Widersprüche gegen die bisherige KK könnt ihr immer noch parallel laufen lassen. Oder nochmal freundlich mit der Kasse sprechen? Viel Erfolg!
Mitglied inaktiv
Ich fasse mal zusammen: 1. Deine Frau hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis, das ausgelaufen ist, während sie länger krank war. 2. Sie hat das Krankengeld verloren, weil nicht durchgängig AUs vorgelegt wurden. 3. Sie ist immer noch krank, deswegen nicht vermittelbar und nicht arbeitssuchend - ALG1 scheidet aus. 4. Sie ist auch nicht mehr krankenversichert. 5. Jetzt ist sie schwanger. und jetzt möchte ich an eure Eigenverantwortung erinnern: 1. Ohne Arbeitsleistung gibts prinzipiell keinen Lohn - ganz normaler Vorgang. 2. Ehefrauen ohne eigenes Einkommen erhalten grundsätzlich Unterhalt von ihrem Ehemann und sind damit abgesichert. 3. Wer nicht arbeitssuchend und nicht arbeitsfähig ist, hat keinen Anspruch auf ALG1. 4. Für die KV müßt ihr was tun: Antrag auf Familienversicherung stellen. 5. Warum zeugt ihr angesichts der ganzen Probleme (Langzeiterkrankung und arbeitslos) auch noch ein Kind? Ich denke dass eure Ansprüche/Erwartungen an die Sozialleistungen zu hoch angesetzt sind und eure Eigenverantwortung zu niedrig ist.
Andre12
Hallo uhria, meine Frau ist seit dem Tag an dem wir von der beendeten Mitgliedschaft erfahren haben familienversichert! Natürlich kann man die ganze Situation als Außenstehender schlecht beurteilen. Mir ist bewusst das ich als Ehemann für den Unterhalt meiner Frau verantwortlich bin, das war auch nie das Thema mir ging es lediglich darum, das jemand der ungerechtfertigt aus der KV „geworfen“ wird, trotz/wegen seiner Krankheit keine Leistungen bekommt, obwohl sie einem zustehen (wenn man gesund wäre). Und zur Information es besteht die Möglichkeit des ALG1 Bezugs trotz AU wenn man lange genug krank ist und ausgesteuert wird (Nahlosigkeitsregelung). Davon abgesehen gibt es genügend Personen im Alg1 Bezug die nicht mal bereit sind sich wirklich zur Verfügung zu stellen. Diese Zeit der Genesung hätte auch genutzt werden können um ein Gutachten des MDK zu veranlassen oder eine Fortbildung (E-Learning etc.)zu absolvieren. Aber all diese Schritte kommen erst nach dem Status gesund in Frage. Ich denke die Zeit könnte gerade einfach besser genutzt werden als abzuwarten und alle weiteren Schritte aufzuschieben. Das ist meiner Meinung nach Zeitverschwendung. Es könnte jetzt schon einiges erledigt werden. Was meine, oder unsere Eigenverantwortung angeht, finde ich es ziemlich anmaßend, sich als fremde Person ein Urteil darüber zu bilden. Es ging mir um die Ungerechtigkeit und nicht darum ob bzw. wie wir in dieser Zeit leben. Andersrum würde ich es allerdings unlogisch finden diese Zeit der Erkrankung nicht zu nutzten um ein weiteres Kind zu bekommen bevor man sich dann auf die Suche nach einem neuen Job macht und den aufgrund einer Befristung dann wieder „verliert“ und man nach der Elternzeit wieder von vorne anfängt. Davon abgesehen war die Kinderplanung bereits vor dem Verlust des Krankengeldes voll in Planung! Das wir für einen Fehler eines anderen belangt werden könnten, haben wir dabei natürlich nicht bedacht. Auf manche Dinge hat man selbst kein/wenig Einfluss. Nur um dich zu beruhigen, wir werden die nächsten 3 Jahre bis unser 2 Kind in die Krippe kommt gut überleben und es werden sicher alle satt unter diesem Dach.
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