Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verletzung im Genitalbereich

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verletzung im Genitalbereich

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Hallo Frau Bader und alle, die evtl. Rat wissen, meine kleine Tochter (5) klagte öfters über Bauchweh, aber immer zu Zeiten, in der wir dachten, die Bauchschmerzen sollen irgendetwas zugute kommen (sie wollte beispielsweise nicht in den Kindergarten oder nicht essen) Also haben wir dem keine grosse Achtung gewidmet. Sie äusserte mit der Zeit öfters, dass sie nicht mehr in den Kiga möchte, das aber auch eher bockig und ist dann doch freiwillig gegangen, so dass wir auch dies als vorübergehenden Trotz sahen. Eines Tages war ihr ganze Scheide total rot und entzündet. Wir haben desöfteren gesehen, dass sie an ihrer Hose rumzupft und schoben auch das rot sein darauf, weil die Kleine keine Aussage machte, warum sie das tut. Nach einiger Zeit, nachdem die Entzündung ziemlich abgeheilt war, sagte eines Frühs ihr Bruder: Mama, ich weiss was sie da hat, ein Junge aus ihrer Gruppe hat ihr einen Stift auf dem Klo reingerammt... Zuerst konnten wir das nicht glauben, aber die Kleine sagte das dann auch und sagte, sie hat sich nie getraut es uns oder den Erziehern zu sagen, da der Junge (6) sagte, wenn sie petzt, dann tut er ihr noch viel mehr weh. Ich war zu tode geschockt und habe sofort Kontakt zu der Erzieherin aufgenommen, welche auch zutiefst erschüttert war und gleich den Erziehungsleiter einschaltete. Die Eltern des Jungen mussten am selben Tag zum Gespräch in die Einrichtung kommen, wo ihnen der Vorfall mitgeteilt wurde und entschieden wurde, dass der Junge die letzten beiden Wochen (es waren dann Sommerferien und er kommt danach in die Schule) die Einrichtung nicht mehr am Nachmittag besuchen darf, da die Erzieher die Verantwortung nicht weiter übernehmen können, da sie personell am Nachmittag schlechter besetzt sind. Der Junge hat meine Tochter schon desöfteren angegriffen (in den Bauch getreten, gehauen, Sachen zerstört) und einen Tag, bevor der Vorfall gewesen sein muss, habe ich den Jungen persönlich klargemacht, dass er meine Tochter nicht mehr grundlos anzugreifen hat. Darauf reagierte er eben am Folgetag mit dieser Aktion auf der Toilette. Vorerst war ich sehr beruhigt, dass die Erzieher sofort reagierten und auch meine Tochter fühlte sich sicher, da sie merkte, dass alle hinter ihr standen. Ich möchte den Erziehern zu keiner Zeit auch nur den geringsten Vorwurf machen!!!!!!!! Seit dem Vorfall sind nun einige Wochen ohne Beschwerden meiner Tochter vergangen, nun klagt sie über Beschwerden beim Wasser lassen sowie dass sie nachts wieder einnässt, was sie zuvor nie tat. Ein Urintest zeigte erhöhte Leukos, worauf Antibiotika verordnet wurde. Erst heute abend, als ich die Kleine umzog, und mir ihre Genitalien genauer anschaute, kam mir der Gedanke, ob die Beschwerden doch noch von dem Vorfall herrühren könnten. Dem behandelnden Arzt habe ich nichts gesagt, da mir dieser Gedanke erst im Nachhinein kam. Er hat jedoch von Bauch, Niere, Leber etc. Ultraschallaufnahmen ohne Befund gemacht. Nun meine Fragen: 1) Wäre eine innere Verletzung auf dem US aufgefallen? 2) Kann ein Allgemeinmediziner genauer untersuchen, wenn ich ihn meinen Verdacht schildere, oder welcher Facharzt wäre zuständig? 3) Habe ich die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen die Eltern ( NICHT gegen die Erzieher!) einzuleiten? Der Junge muss öfters Kinder tyrannisieren, wobei mir die Erzieher keine nähere Auskunft dazu geben durften. Die Eltern haben unsere Adressdaten sowie sind uns auf dem Sommerfest begegnet, haben aber keinerlei Anstalten einer Entschuldigung bzw. einer Klärung gemacht 4) Kann – falls rechtlich keine Möglichkeit besteht – zumindest das Jugendamt in Kenntnis gesetzt werden, da die Ursache wohl im Elternhaus und der Erziehung zu suchen ist und man das Alter des Jungen beachten muss. Was macht dieser im Alter von 12 oder 13 Jahren, wenn nicht gehandelt wird? Sorry für den äusserst langen Text, aber mir geht die Sache nicht mehr aus dem Sinn.... Und ich wollte die Angelegenheit möglichst deutlich darstellen. Ich danke jetzt schon für Antwort und wünsche ein schönes WE!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, als ich das gelesen habe, habe ich (auch Tochter im KiGa) eine Gänsehaut bekommen. Das ist wirklich übel. Auf die medizinischen Fragen weiß ich keine Antwort - bitte beim Kinderrarzt fragen! 3.Da das Kind ja im KiGa war, haben die Eltern die Aufsichtpflicht nicht verletzt u somit gibt es auch kein Verschulden.... 4. Würde ich auf jeden Fall machen. Sowas ist doch nicht mehr normal! Vielleicht ist er ja schon bekannt. Noch besser ist es, wenn Sie noch mehr Eltern finden, die ähnlich betroffen sind. Um so mehr, um so besser. Ich würde, wenn möglich, versuchen, ob die Maus die Gruppe wechseln kann. Liebe Grüsse, NB


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