Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung EZ

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung EZ

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Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist am 11.06.2002 geboren und ich habe vorerst schriftlich 2 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Jetzt möchte ich das 3. Jahr hintendranhängen. Wie und wann muss ich den Antrag auf Verlängerung stellen? Was passiert nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit? Ich möchte auch danach nicht wieder voll arbeiten, aber gerne für einen Tag in der Woche 8 Std. Wäre das dann ein 400,-Euro-Job? Wenn mein AG mich nach der 3-jährigen Elternzeit entlassen würde, hätte ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Vielen Dank für Ihre Auskünfte und viele Grüsse. Nadine & Johanna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Gesetz sieht eine Verlängerung nicht vor,aber wenn der AG zustimmt, ist das OK. Anspruch auf Arbgeld haben Sie, wenn die Voraussetzungen (Anwartschaften) vor derm EU erfüllt waren (www.arbeitsamt.de). Teilzeit geht mit seiner Zustimmung oder, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat und keine betrieblichen Gr4ünde entgegenstehen. Aber da können Sie nicht einseitig die Zeiten festlegen. Und das wäre ein Minijob. Gruß, NB


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