Frage: Verlängerung Elternzeit, Teilzeit

Hallo Frau und alle Mitlesenden, ich habe eine Frage bezüglich Elternzeit-Verlängerung und Teilzeitarbeit. Ich habe für mein 12/2018 geborenes Kind bis einschließlich 12/2020 Elternzeit beantragt, also 2 Jahre. Ab 01.01.2021 werde ich wieder arbeiten gehen (Vollzeitarbeitsverhältnis), das gerne in Teilzeit, dafür würde ich gerne die Elternzeit um 7 Monate verlängern und davon 6 Monate 25 h/ Woche arbeiten und einen Monat komplett daheim bleiben. Ab dem 01.08.2021würde ich wieder normal arbeiten (also keine Elternzeit mehr). Nun meine Fragen: 1.) Umfasst meine verbleibende Elternzeit die Zeit von 08/2021 bis 12/2021(bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag)? 2.) Sollte ich im Laufe des Jahres noch einmal schwanger werden, würden die Monate der Elternzeit in Teilzeit bei der neuen Elterngeldberechnung berücksichtigt werden? 3.) Beträgt die Frist zur Verlängerung der Elternzeit 7 Wochen vor dem Ende der ersten Elternzeit? 4.) Kann der AG seine Zustimmung zu dem o.G. verweigern? Vielen Dank im Voraus, ich hoffe mein Anliegen wurde nicht zu wirr rübergebracht. Viele Grüße Nili

von Nili82 am 18.09.2020, 10:46



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit, Teilzeit

Hallo, 1. Ja 2. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit MG und EG (bis zum 14 Lebensmonat) 3. Ja 4. Nein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2020



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit, Teilzeit

Hallo Frau Bader (das Bader habe ich oben vergessen, sorry), wenn ich 25 h/ Woche arbeite habe ich dann wöchentlich die Möglichkeit 5 h/ Woche Überstunden zu machen? Oder kann ich auch in einer Woche 35 h/ Woche arbeiten, in der anderen dafür lediglich 15 h/ Woche? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Nili

von Nili82 am 20.09.2020, 08:37



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