Laillar
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten unseren Nachwuchs am 6.08.2015 und können daher das neue Elterngeld Plus beziehen. Leider konnte uns die Elterngeldstelle bei unseren Fragen nicht weiterhelfen, daher wende ich mich an Sie: Ich plane die ersten sechs Lebensmonate das volle Elterngeld zu beziehen und ab dem siebten Lebensmonat geringfügig zu arbeiten (ca. 300€ / Monat) und dabei für 12 Monate das Elterngeld Plus zu beziehen. Umfasst der Bezugszeitraum damit 18 Monate? Und könnten diese 18 Monate dann bei einer evtl. weiteren Schwangerschaft für die Berechnung des neuen Elterngeldes ausgeklammert werden? Trotz einer Teilzeitbeschäftigung? Um sich etwas "Luft für das zweite zu verschaffen" wäre es dann sogar ggf. sinnvoll das Elterngeld plus über 24 Monate zu beziehen? Danach könnte dann das zweite Kind bis zum 2. Geburtstag des ersten Kindes geboren werden und es wäre möglich das Elterngeld in Höhe des ersten Elterngeldes zu erhalten, oder? Über eine kurze Bestätigung oder Korrektur meines Gedankenganges wäre ich Ihnen sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen Laillar
Hallo, Sie kònnen wie jetzt auch schon, das EG halbieren lassen. Wenn beide Elternteile mindestens vier Monate gleichzeitig Elternzeit nehmen und dabei Teilzeit arbeiten, erhalten sie weitere vier Monate lang einen sogenannten Partnerschaftsbonus. Voraussetzung ist, dass beide jeweils 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Liebe Grùsse NB
Laillar
Hallo Frau Bader, beim heutigen Elterngeld verlängert sich bei der halbierten Auszahlung aber doch nur der Auszahlungszeitraum. Daher kann das zweite Jahr bei einem erneuten Elterngeldbezug nicht ausgeklammert werden. Meine Frage ist daher, ob dies nun durch das Elterngeld Plus möglich ist! Viele Grüße Laillar
xunil
Mich würde das auch sehr interessieren. Stehen vor der gleichen Problematik und finden keine Infos. vielen Dank
zens16
Gibts inzwischen wenn, der eine Antwort hat?
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