Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/Elternzeit, wo muss ich beantragen zwecks Verlängerung?

Frage: Elterngeld/Elternzeit, wo muss ich beantragen zwecks Verlängerung?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe jetzt 2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Unsere Kleine kommt aber erst mit 3 Jahren in die Kita. Bin zur Zeit arbeitssuchend. Nun würde ich gerne die Elternzeit um 1 Jahr verlängern, bei wem oder wo muss ich das beantragen? mein Elterngeld betrug in den 2 Jahren (Mindestsatz 300,- Euro) wurde quasi gesplittert (monatl. 150,- Euro auf 2 Jahre). Habe ich weiterhin Anspruch auf Elterngeld, für das 1 Jahr Verlängerung der Elternzeit? Danke! MFG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elternzeit kann man nur dann in Anspruch nehmen, wenn man einen Arbeitgeber hat. Dies ist ja bei Ihnen nicht der Fall. Dies bedeutet, dass sie von der Agentur für Arbeit freigestellt sind. Teilen Sie dort also mit, dass sie auch das dritte Jahr dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Am besten zeitnah. Der Anspruch auf Elterngeld ist auf zwölf bzw. 14 Monate begrenzt. Deshalb erhält man im dritten Jahr nichts.Sie können nur staatliche Hilfen wie Wohngeld oder Hartz-IV-Anspruch nehmen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Die zusätzlich Elternzeit musst Du derr Agentur für Arbeit melden. EG wirst Du allerdings keines mehr bekommen. Jenachdem wo Du lebst kannst Du Landeserziehungsgeld beziehen (gibt es aber nur in wenigen Bundesländern). LG Sabine


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