Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Probezeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verlängerung der Probezeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nun die Beiträge im Forum schon durchstöbert, aber keine genaue Antwort gefunden. Noch befinde ich mich in der Probezeit und wider aller ärztlicher Erwartungen wurde ich doch schwanger. Nun weiß ich nicht, ob ich einfach noch drei Wochen warte und meinem Arbeitgeber Weihnachten nicht verderbe oder einfach sage, dass ich eben schwanger bin. Verlängert sich -wenn ich während der Probezeit die Schwangerschaft mitteile- die Probezeit? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen. Ist es besser sich erst kund zu tun, wenn die Probezeit rum ist? Vielen Dank für eine genaue Auskunft. Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab. Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden "Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, danke für die Nachricht, aber das war nicht meine Frage. Ich fragte: ob sich die Probezeit verlängert, nicht ob ich gekündigt werden kann während der Probezeit. Irgendwo las ich, wenn man während der Probezeit schwanger wird, wird automatisch eine "Auszeit" eingefügt. Soll heißen, dass die Probezeit nach Mutterschaft und evtl Elternzeit, zu Ende geführt und dann erst in ein "nach Probezeitarbeitsverhältnis" übergeht. Das kann und möchte ich ehrlich gesagt nicht so recht glauben. Ich denke, das Arbeitsverhältnis wird einfach so weitergeführt (kein befristeter Arbeitsvertrag) und geht egal ob ich schwanger bin oder nicht von der Probezeit in das "normale Arbeitsverhältnis"über. Was ist richtig? Über eine nochmalige Anwort wäre ich dankbar, Kündigungszeiten ect standen schon im Forum und brachten mich nicht weiter. Danke im Voraus


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader Meine Frage ist, ob meine Probezeit verlängert werden darf oder nicht und ob während des EZU, den ich mit meinem Mann teilen will, auch in der Zeit für mich Kündigungsschutz besteht, in der er zuhause bleibt, also zwischen meinen Zeiten? Die Vorgeschichte ist folgende: Am 21.11.00 habe ich die mündliche Zusage für meine jetzige ...

Guten Tag, ich habe vor einer Woche einen Brief meines Chefs erhalten. Verlängerung der Probezeit. Die Probezeit betrug bereits 6 Monate und wäre am 30.11.04 beendet gewesen. Nun wurde sie auf weitere 6 Monate verlängert, da man meine bisher gezeigten Leistungen nicht beurteilen könne. Meiner Meinung nach ist dies nicht rechtens. Kann ich dies irg ...

Hallo Frau Bader, danke für die Nachricht, aber das war nicht meine Frage. Ich fragte: ob sich die Probezeit verlängert, nicht ob ich gekündigt werden kann während der Probezeit. Irgendwo las ich, wenn man während der Probezeit schwanger wird, wird automatisch eine "Auszeit" eingefügt. Soll heißen, dass die Probezeit nach Mutterschaft und evtl El ...

Guten Abend, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, mit einem Willkommensbonus als Zusatzvereinbarung, der zur Hälfte mit dem 1. Gehalt und zur anderen Hälfte mit erfolgreicher Beendigung der Probezeit (6 Monate) ausgezahlt werden soll. Kurz darauf erfuhr ich von meiner Schwangerschaft, die ich meinem neuen AG alsbald mitteil ...

Guten Tag, ich habe eine nicht ganz alltägliche Frage an Sie. Ich bin Landesbeamte in Berlin und beauftragte Amtsanwältin. In den allg. Beamtenrechtlichen Regelungen steht geschrieben, dass Mutterschutz als Dienstzeit gilt und daher auf Beförderungen anzurechnen ist, also keine negativen Auswirkungen hat. Außerdem kann die Beförderung nach Ablauf ...

Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Verwaltungsbeamtin einer Landesbehörde in NRW und befinde mich derzeit noch in meiner 3-jährigen Probezeit, welche regulär am 01.09.2025 enden würde. Nun bin ich jedoch seit dem 12.12.2024 in Mutterschutz und erwarte mein erstes Kind. Aufgrund der Geburt habe ich im Anschluss an meinen Mutterschutz Elternzeit ei ...

Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss m ...

Hallo Frau Bader, ich bin Wissenschaftlerin mit einem befristeten Arbeitsvertrag und nach der Geburt unserer Tochter aufgrund der Nutzung von Chemikalien im Labor aktuell im Stillbeschäftigungsverbot. Laut meines Wissens wird nach dem  Wissenschaftszeitvertragsgesetz der Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) an einen befriste ...