jato
Hallo Frau Bader, meine Tochter wird am 8. Oktober 3Jahre und somit ist meine Elternzeit abgelaufen. Ich bin seit sie 1 Jahr ist in Elternzeit mit 50% angestellt. Meine Frage: ich möchte gern einen monat elternzeit nehmen um sie in den kindergarten ein zu gewöhnen- kann ich das? Kann der AG das auch ablehnen? Wenn ich es genehmigt bekomme, bekomme ich dann mein volles Gehalt für den Monat? Ich bin eigentlich mit 100% angestellt, arbeite aber nur 50% bis jetzt. Gibt es rechtliche Einsprüche das ich das so lassen möchte mit den 50%? (ausser das mein AG nicht mitspielt) Wie verhalte ich mich zwecks Minusstunden? Wenn wir keine Arbeit haben, dann werden wir gekürzt und es wird uns als Minusstunden eingetragen - geht das überhaupt? Wir können doch eigentlich nichts dafür wenn keine Patienten da sind . ( ich bin Physiotherapeutin) Lg
Hallo, WANN wollen Sie einen Monat EZ nehmen? Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Es gibt leider nicht mehr als 3 Jahre Elternzeit. (Du könntest deinen Chef fragen, ob du unbezahlten Urlaub machen kannst. Da hast du dich aber auch selbst um die Krankenversicherung zu kümmern) Wenn deine Elternzeit nun um ist, dann lebt dein alter Vertrag mit den 100% wieder auf. Wenn du weiter auf 50% arbeiten möchtest, dann bekommst du einen neuen Vertrag. Wie das mit den Minusstunden ist, weiß ich nicht. Gruß Sabine
jato
ich dachte ich kann bis zum achten Lebensjahr meine Elternzeit nehmen, natürlich vorrausgesetzt der AG genehmigt es.
Sonni74LS
Gem. BEEG gilt: Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Wenn Deine Tochter doch im Oktober 3 wird, dann kannst Du doch die Kindergarteneingewöhnung im August problemlos während der Elternzeit machen. Zumindest beginnt bei uns hier immer am 1. August der Kindergarten und ich werde mir auch 4,5 Wochen in diesem Jahr freinehmen um meinen Kurzen dort einzugewöhnen (so denn wir einen Kita-Platz U3 bekommen).
SumSum076
Ja, kann man auch! Man kann bis zu 12 Monate auch nach dem 3. und bis zum 8. Lebensjahr nehmen (Genehmigungspflichtig durch den AG). Allerdings nur, wenn man die Zeit nicht schon vorher verbraucht hat, denn es bleibt bei den maximal 3 Jahren Elternzeit. Sorry! Gruß Sabine
jato
ich wollte im September/Oktober die EZ nehmen, da sie erst dann in den Kiga kann
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