Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verkürzung Teilzeit in Elternzeit

Frage: Verkürzung Teilzeit in Elternzeit

KAI80

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Sehr geehrte Frau Baader, ich arbeite aktuell TZ in Elternzeit. In Absprache mit meiner Führungskraft möchte ich die Elternzeit um 2 Monate verkürzen und meine Stundenzahl gleichzeitig aufstocken. Ich habe vor vier Wochen einen entsprechenden Antrag bei der Personalabteilung gestellt. Nun habe ich das Feedback erhalten, dass die ursprünglich beantragte Elternzeit bindend sei und nur mit wichtigem Grund verkürzt werden könne bzw. dies über die Führungskraft zu begründen sei. Ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos, da mein Chef ja bereits der Verkürzung zugestimmt hatte. Ich arbeite als Teilzeitkraft auf einer Vollzeitstelle, es gibt keine Doppelbesetzung o.ä. ... Wie sollte ich nun weiter vorgehen? Herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe, K.I.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist einvernehmlich möglich. Vllt stimmt die Kommunikation nicht. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Grundsätzlich muss der AG einer Verkürzung zustimmen. Offenbar weiß der AG einfach nichts von eurer bereits erfolgten Absprache untereinander oder möchte dies von dieser Person offiziell bestätigt haben. Frag doch einfach kurz beim AG nach, wie du das verstehen sollst. Sorry, aber manchmal frage ich mich, warum sofort ein Anwalt befragt wird wo das einfachst ein kurze persönliche Rücksprache/Rückfrage beim AG wäre, um etwas zu klären/aufzuklären.


WonderWoman

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du bittest deinen chef das mit der pa zu klären. so wie die pa dir das erklärt hat. woher soll die pa wissen dass du das mit ihm schon besprochen hast?


KAI80

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Danke für die Antwort. Die Personalabteilung weiß das, weil mein Chef den Antrag zusammen mit mir unterzeichnet hat....


Neverland

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Ende März ist auch ein ungewöhnliches Datum. Bis dahin muss man den noch nicht genommenen Urlaub vom Vorjahr nehmen. Vielleicht damit verwechselt?


User-1753445573

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Vorzeitig beenden kann man in Grunde nur bei Härtefällen oder bei erneuter Schwangerschaft zum Beginn des neuen Mutterschutzes.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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