Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verkürzung Gebärmutterhals, Beschäftigungsverbot

Frage: Verkürzung Gebärmutterhals, Beschäftigungsverbot

Alba35

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage zur Abgrenzung vom individuellen Beschäftigungsverbot zu einer Krankschreibung.: Ich bin mit Zwillingen in der 26. Woche schwanger. Bisher verlief die Schwangerschaft unauffällig. Letzte Woche hatte ich einen regulären Vorsorgetermin, bei dem ich eigentlich meinen Arzt auf ein individuelles Beschäftigungsverbot ansprechen wollte. Ich habe einen Bürojob, in dem ich nur sitze, dort keine Möglichkeit mich mal hinzulegen. Außerdem ist mein Job mit viel Termindruck verbunden und mein Chef setzt mich zusätzlich unter Druck, welche Dinge ich alle noch vorher erledigen soll (bei uns herrscht etwas Personalmangel). Das alles hat mich in letzter Zeit sehr gestresst. Am Mittwoch bei der Vorsorgeuntersuchung kam dann allerdings alles anders. Mein Gebärmutterhals hat sich völlig symptomlos stark verkürzt auf 1,2 cm und mein Arzt hat mich auf direktem Weg ins Krankenhaus geschickt. Hier liege ich seit dem, habe vorsorglich die Lungenreife bekommen und soll mich viel schonen. Bisher ist alles stabil und wenn es so bleibt kann ich nächste Woche nach Hause. Dort ist natürlich weiterhin Schonung angesagt um eine Frühgeburt zu verhindern. Eigentlich bin ich in dem Sinne ja nicht krank, sondern soll mich viel schonen und Stress vermeiden. Den ganzen Tag sitzen natürlich auch eher nicht. Wäre dies dann nicht ein Fall für ein individuelles Beschäftigungsverbot? Wie sehen Sie das? Vielen lieben Dank schon einmal für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach dem Krankenhaus stellt sich doch die Frage: geht Arbeiten oder nicht? So wie Sie es schreiben ("Bisher ist alles stabil und wenn es so bleibt kann ich nächste Woche nach Hause. Dort ist natürlich weiterhin Schonung angesagt um eine Frühgeburt zu verhindern.") sind Sie nicht arbeitsfähig. Wenn ich der Ag wäre würde ich nach dem Krankenhausaufenthalt ein direkt folgendes BV bestreiten. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Das hört sich sehr nach einer schwangerschaftsbedingten Arbeitsunfähigkeit an. Sprich Krankschreibung mit evtl. Krankengeldbezug.


Mitglied inaktiv

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Nein das rechtfertigt kein individuelles BV sondern eine Krankschreibung. Nach der Lohnfortzahlung vom AG folgt dann Krankengeld


mellomania

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für ein bv müsstest du eigentlich arbeitsfähig sein und das bist du nicht. daher läuft das über die krankschreibung. du wirst dann krankengeld erhalten nach 6 wochen, sollte die krankschreibung so lange gehen. wird aber keine nachteile beim EG haben, da es eine schwangerschaftsbedingkte KM ist und nicht z.b. ein gebrochener fuß. alles gute!


Mitglied inaktiv

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Stationärer Aufenthalt ist immer eine AU! Deine Beschwerden und dein Zustand stehen in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit und dürften ziemlich sicher auf eine AU hinauslaufen. Dazu sollst du wissen: Monate mit schwangerschaftsbedingter AU, in denen Krankengeld ausbezahlt wird, können beim Elterngeldantrag ausgeklammert werden.


Alba35

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Danke ihr Lieben, ich arbeite in einem Bereich in dem ich mich mit den ganzen Thematiken AU, Krankengeld etc. auskenne. Trotzdem danke für die Tipps. Dass der Krankenhausaufenthalt unter AU fällt ist klar, es geht ja um die Zeit danach. Ein verkürzter Gebärmutterhals ist wie auch eine Mehrlingsschwangerschaft durchaus ein Grund für ein Beschäftigungsverbot soweit ich dies beurteilen kann. Rein theoretisch bin ich ja arbeitsfähig, lässt man mich natürlich nicht auf Grund der Symptome um eine Frühgeburt zu verhindern. Ich habe ansonsten keinerlei Beschwerden wie Blutungen, Wehen etc. und bisher bleibt alles zum Glück stabil. Grundsätzlich wäre eine AU kein Problem für mich, aber wenn manche auf Grund von Stress, Wassereinlagerungen oder Rückenschmerzen ein Beschäftigungsverbot bekommen erschließt sich mir die Logik nicht. Daher bin ich jetzt einfach mal auf eine Expertenmeinung gespannt.


Felica

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Entspannt bleiben. Du bist in der 26ten SSW. Wenn es jetzt AU gibt ist das halb so tragisch. 6 Wochen zahlt der AG. Dann bist du in der 32ten SSW. Ab der 34ten beginnt der mutterschutz. Wären also schlimmstenfalls 2 Wochen mit Krankengeld. Das kannst du evtl noch mit Urlaub überbrücken. Sofern die Kinder, was ich zwar hoffe, solange drin bleiben. Fpr das EG spielt das Krankengeld eh keine Rolle da du keinen Monat mehr zusammen bekommst und wenn schwangerschaftsbedingt es eh unberücksichtigt bleiben kann. Ob BV oder AU kann dir also völlig egal sein wenn es dich etwas beruhigt. Die Auswirkungen sind da in deinem Falle minimal, nichts wo man sich stressen muss.


HeyDu!

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Felica, Du weißt doch gar nicht ob sie nicht vielleicht schon 4 Wochen AU wegen z.B. Schwangerschaftsübelkeit weg hat ... Und... Mello, höre endlich auf die falsche Info zu verbreiten, dass eine schwangerschaftsbedingte AU keine Auswirkung aufs EG hat. Kannst Du gar nicht beurteilen, da Du die Einkommensentwicklung der Fragesteller nicht kennst. Du weißt nicht ob dadurch Monate mit theoretisch 3000 Netto rausfliegen und Monate mit 1000 oder 5000 Netto greifen. BG


mellomania

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Die folgenden Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände hat der Gesetzgeber vorgesehen: den Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind, den Bezug von Mutterschaftsleistungen, Zeiten nachweislicher schwangerschaftsbedingter Erkrankungen mit Einkommenseinbußen oder Zeiten mit Einkommenseinbußen auf Grund der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst bis einschließlich 31.05.2011. Findet eine Ausklammerung und Verschiebung einzelner Monate oder des gesamten Bemessungszeitraums zu Ungunsten des Antragstellers statt, darf dieser auf die Ausklammerung verzichten. Eine entsprechende Erklärung muss den Antragsunterlagen an die Elterngeldstelle beigefügt werden. dann erkläre es bitte genau.


mellomania

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is ja interessant. belehre mich eines besseren.


Felica

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Dann müsste das Kürzel für Schwangerschaftsübelkeit und für Gebärmutterverkürzung gleich sein. Um bei dem Beispiel zu bleiben. Oder wenigstens eines bei beiden Krankschreibungen auftauchen. Das könnte allerdings das Kürzel sein für die Mehrlinge. Da sie ansonsten nichts davon schreibt das sie aktuell krank geschrieben war, liegt da aber wenigsten einen Tag dazwischen. Und sofern beide Erkrankungen sich nicht überlappen oder wie gesagt das gleiche Kürzel haben, fängt die 6 Wochen Frist wieder von vorne an,. Aber recht hast du, sollte das zutreffen das sie innerhalb der letzten Monate für die gleiche Erkrankung bereits schon mal krank geschrieben war, würden die 6 Wochen zusammen gezogen werden. Ansonsten kann man theoretisch, für jede Erkrankung, 6 Wochen daheim bleiben.


Felica

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Was noch wichtig wäre, weil ich es erst dieses Jahr hatte, Krankengeld spielt nur dann für das EG eine Rolle wenn es einen Monat betrifft indem noch nicht der Mutterschutz begonnen hat. Es langt das man nur einen Tag in dem Kalendermonat im Mutterschutz befindet damit dieser komplett raus fällt. Aussage der örtlichen EG-Kasse hier. Falls es noch interessiert.


HeyDu!

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"Wird aber keine Nachteile beim EG haben." Genau diese Aussage ist eben Unfug, weil wir es nicht beurteilen können aus der Ferne - ohne genaue Zahlen zu kennen. In meinem eigenen Fall hätte eine schwangerschaftsbedingte AU dazu geführt, dass ich wesentlich weniger EG bekommen hätte. Ist eben doof, wenn überspitzt gesagt Monate mit 1000 Euro statt 5000 Euro greifen. Ist es nun verständlich? Nach der mindestens fünften Erklärung zu der Sache? Der Hinweis kommt ja nicht zum ersten Mal von mir...


Alba35

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Sorry ihr Lieben! Nochmal danke, aber es geht mir nicht um die Diskussion die ihr grade führt. Und selbst wenn ich ins Krankengeld falle, ist mir das ziemlich egal (auch wenn das etwas arrogant klingt). Ich hätte wirklich einfach nur gerne eine Antwort der Expertin auf meine Frage und keine Diskussion über Krankengeld, AU Zeiten, Diagnoseschlüssel und dergleichen. Danke


HeyDu!

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Felica, es ist wohl bereits der Zusammenhang "Schwangerschaft" ausreichend. Da müsste der Arzt statt Schwangerschaftsübelkeit den Diagnoseschlüssel "Magen-Darm" eintragen, damit es nicht zur Schwangerschaft zählt ;-) https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/neumann-redlin-rambach-zimmermann-ua-efzg-3-ansp-252-fortsetzungserkrankung_idesk_PI42323_HI1465387.html Praxis Arbeitnehmerin C ist schwanger und leidet an unterschiedlichen anomalen Schwangerschaftsbeschwerden. Sie fällt immer wieder für einige Tage arbeitsunfähig aus. Nachdem sie während der Schwangerschaft insgesamt 6 Wochen arbeitsunfähig war, verweigert der Arbeitgeber bei einer neuen Erkrankung die Entgeltfortzahlung. Hierzu ist er nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG berechtigt, da die jeweiligen Krankheiten – trotz unterschiedlicher Krankheitsbilder – alle auf die kompliziert verlaufende Schwangerschaft zurückzuführen sind. Diese steht für die Dauer ihres irregulären Verlaufs einem nicht ausgeheiltem, befristeten Grundleiden gleich. BG


Dojii

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@ mellomania: Seit dem BSG Urteil von 2017 (AZ B 10 EG 9/15 R) kann man auf eine Ausklammerung NICHT mehr verzichten. Sprich, selbst wenn man durch die Ausklammerung tatsächlich schlechter gestellt wird, muss man diese hinnehmen. Steht auch in den aktuellen Richtlinien zum BEEG unter Punkt 2b.1.2.2. Keine Ahnung, wie alt der Text ist, den du gepostet hast, aber er ist definitiv nicht mehr aktuell. ^^


mellomania

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für deinen netten freundlich hinweis und die erklärung.


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