Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bis April 2009 in Teilzeit gearbeitet. Habe eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Nun möchte ich aber doch schon wieder nach 2 Jahren arbeiten - auch des Geldes wegen (Elterngeld nur auf 2 Jahre). Habe es schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht und er hat abgelehnt und bezieht sich auf meinen ersten Antrag über 3 Jahre. Kann ich dagegen vorgehen? Wie ist hier die Lage, da ich sowieso nur Teilzeit angestellt war, in der Elternzeit darf man ja auch Teilzeit arbeiten. Welche Möglichkeiten habe ich? Danke im voraus
Hallo, da besteht leider nur dann ein Anspruch, wenn etwas wirtschaftlich unvorhergesehens passiert (zB Mann wird arbeitslos) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
verkürzung der elternzeit ist immer ein goodwill vom ag, denn er hat ja ohne dich geplant und dich durch jemanden ersetzt. war bei mir ähnlich, ob du vz oder tz arbeitest spielt da keine rolle. ich würde mir an deiner stelle evtl einen minjob suchen, dem muß er dann in der regel zustimmen.
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
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Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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