Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Frage: Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

April.One.Jana

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Guten Abend Frau Bader Ich habe eine Frage bezüglich meiner Arbeit. Ich habe im April 21 meinen ersten Sohn entbunden. Zuvor bin ich mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gekommen. Ich habe 38 Tage Resturlaub und 90 Überstunden. Meine Elternzeit endet am 10.04. und ich hatte meinen Arbeitgeber bereits mündlich mitgeteilt, dass ich noch ein Jahr Elternzeit machen möchte. Nun bin ich erneut schwanger mit ET am 31.08. Um mehr Eltermgeld zu bekommen, möchte ich gerne offiziell um 11.04. wieder anfangen. Mit Überstunden, Resturlaub, Entlastungstagen und neuem Urlaub müsste ich dann 6 Tage arbeiten bis der Mutterschutz beginnt. Ich arbeite in einer großen Behörde und habe nächste Woche ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber wie es weitergeben soll. Ich habe Angst, dass mein Arbeitgeber sagt, dass funktioniert so nicht und entweder muss ich normal arbeiten oder noch ein Jahr Elternzeit nehmen. Habe ich diesbezüglich irgendwelche Rechte? Vielen Dank für die Antwort im Vorfeld!


cube

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Ja, der AG kann deinen Plan bzgl. Urlaub und Überstunden-Abbau ablehnen - wenn betriebliche/organisatorische Belange dagegen sprechen. Anspruch auf Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt hast du leider nicht. Wenn du aber - und so versteh ich das - 2 volle Jahre EZ beantragt hattest, kannst du das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG dranhängen. Diese kannst du dann zum neuen MuSchu vorzeitig beenden.


desireekk

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Wie schon gesagt: 1.) Auch Du musst Dich an deine Verträge halten: Du hast die EZ verlöngert 2.) selbst wenn der AG sich mit dir einigen würde dass Du doch nicht das von dir geforderte 3. Jahr EZ nimmst: - Er kann Dich zur Arbeit wie eine ganz normale Arbeitskraft zu deinen AV-Bedingungen einsetzen. Urlaub und Überstundenabbau werden nach den betrieblichen Bedingungen gewährt. Ein Recht auf "Dauerurlaub" hast Du nicht. - Du kannst Du EZ ds ersten Kindes zu Beginn des neuen MuSchu beenden. VG D


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