Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vereinfachtes Sorgerechts-Verfahren und gebuchter Urlaub

Frage: Vereinfachtes Sorgerechts-Verfahren und gebuchter Urlaub

Aria3131

Beitrag melden

Guten Tag, ich habe im November Urlaub für meine Kinder und mich für Mai in Ägypten gebucht. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das alleinige Sorgerecht. Nun hat der Vater Mitte Dezember das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Ich sollte innerhalb von 3 Wochen Stellung nehmen, ansonsten hätte er das Sorgerecht gehabt. 1. Frage: Ist das vereinfachte Verfahren nun schon erledigt, da ich einen Brief vom Gericht bekommen habe, dass die gegnerische Seite sich zu meinen Vorwürfen äußern soll? 2.Frage: wenn der Vater das Sorgerecht bis Mai bekommt, dann muss ich ihn ja um 'Einverständinis' bitten für den Urlaub. Was ist, wenn er diese verwährt? Danke und LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Zu welchen Vorwürfen? Das Verfahren wird durch Beschluss (Entscheidung) oder durch Rücknahme/ Anerkennung beendet 2. SChwierige Frage- Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass Sie die Zustimmung für die Buchung brauchen. Diese war ja schon vorher. Sie müssten ja sonst stornieren u würden Geld verschenken. Mit seinem Antrag konnten SIe ja nicht rechnen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich denke mal, dass er das gsr noch vor reiseantritt bekommen wird und ja, ich würde ihn auf alle fälle informieren, dass ihr fahrt und auch ein dokument unterschreiben lassen, dass er einverstanden ist. wenn er nicht unterschreibt, kannst du die Einverständniserklärung gerichtlich ersetzen lassen. aktuell gibt es wohl keine reisewarnung für ägypten. sollte er fürchten, dass du die Kinder in dein Heimatland entführst, sähe es wieder anders aus....


Aria3131

Beitrag melden

Nein ich bin Deutsche und noch nie in Ägypten gewesen. Also kann ein Gericht das ersetzen? Wie lange dauert so etwas?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

du kannst ja schon mal vorfühlen und dann ggf. beim amtsgericht aufschlagen. ich war ein oder zwei wochen vor der geplanten reise beim gericht. das risiko die beförderung verweigert zu bekommen, würde ich nicht eingehen (obwohl ich persönlich in 25 jahren kinder habens mit diversen stati noch nie am flughafen angesprochen wurde)


desireekk

Beitrag melden

Hallo kravallie, Ich höre es immer mehr dass es am Flughafen am Zoll kontrolliert wird. In MUC steht es sogar extra dort an der Schreibe dran. Ich würde spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn die Einwilligung des Vaters haben wollen ansonsten direkt und sofort zum Gericht marschieren und auch dort mit kurzen Fristsetzungen arbeiten. VG D P. S. Mehrzahl von Status ist Status, das nur mal nebenbei :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

und genau deswegen, weil ich das gleiche hörte (gesehen habe ICH es nicht, die scheibe muss am nicht-eu sicherheitskontrolleingang sein, da war ich seit 5 jahren nicht mehr mit kind) schrieb ich auch, dass ich das risiko NICHT eingehen würde. hast du das "nicht" vielleicht überlesen? (status im plural gefällt mir nicht, aber danke für die belehrung:-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Guten Tag Frau Bader, da auf mich bald voraussichtlich eine gerichtliche Auseinandersetzung zukommt, habe ich eine allgemeine Frage. Streitpunkt ist ein gemeinsames Kind, für das beide Elternteile das Sorgerecht haben. Sofern ein Elternteil einen Sorgerechtsantrag, konkret: Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), stellt, welche Möglic ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...