Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vereinfachtes Sorgerechts-Verfahren und gebuchter Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vereinfachtes Sorgerechts-Verfahren und gebuchter Urlaub

Aria3131

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Guten Tag, ich habe im November Urlaub für meine Kinder und mich für Mai in Ägypten gebucht. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das alleinige Sorgerecht. Nun hat der Vater Mitte Dezember das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Ich sollte innerhalb von 3 Wochen Stellung nehmen, ansonsten hätte er das Sorgerecht gehabt. 1. Frage: Ist das vereinfachte Verfahren nun schon erledigt, da ich einen Brief vom Gericht bekommen habe, dass die gegnerische Seite sich zu meinen Vorwürfen äußern soll? 2.Frage: wenn der Vater das Sorgerecht bis Mai bekommt, dann muss ich ihn ja um 'Einverständinis' bitten für den Urlaub. Was ist, wenn er diese verwährt? Danke und LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Zu welchen Vorwürfen? Das Verfahren wird durch Beschluss (Entscheidung) oder durch Rücknahme/ Anerkennung beendet 2. SChwierige Frage- Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass Sie die Zustimmung für die Buchung brauchen. Diese war ja schon vorher. Sie müssten ja sonst stornieren u würden Geld verschenken. Mit seinem Antrag konnten SIe ja nicht rechnen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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ich denke mal, dass er das gsr noch vor reiseantritt bekommen wird und ja, ich würde ihn auf alle fälle informieren, dass ihr fahrt und auch ein dokument unterschreiben lassen, dass er einverstanden ist. wenn er nicht unterschreibt, kannst du die Einverständniserklärung gerichtlich ersetzen lassen. aktuell gibt es wohl keine reisewarnung für ägypten. sollte er fürchten, dass du die Kinder in dein Heimatland entführst, sähe es wieder anders aus....


Aria3131

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Nein ich bin Deutsche und noch nie in Ägypten gewesen. Also kann ein Gericht das ersetzen? Wie lange dauert so etwas?


Mitglied inaktiv

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du kannst ja schon mal vorfühlen und dann ggf. beim amtsgericht aufschlagen. ich war ein oder zwei wochen vor der geplanten reise beim gericht. das risiko die beförderung verweigert zu bekommen, würde ich nicht eingehen (obwohl ich persönlich in 25 jahren kinder habens mit diversen stati noch nie am flughafen angesprochen wurde)


desireekk

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Hallo kravallie, Ich höre es immer mehr dass es am Flughafen am Zoll kontrolliert wird. In MUC steht es sogar extra dort an der Schreibe dran. Ich würde spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn die Einwilligung des Vaters haben wollen ansonsten direkt und sofort zum Gericht marschieren und auch dort mit kurzen Fristsetzungen arbeiten. VG D P. S. Mehrzahl von Status ist Status, das nur mal nebenbei :-)


Mitglied inaktiv

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und genau deswegen, weil ich das gleiche hörte (gesehen habe ICH es nicht, die scheibe muss am nicht-eu sicherheitskontrolleingang sein, da war ich seit 5 jahren nicht mehr mit kind) schrieb ich auch, dass ich das risiko NICHT eingehen würde. hast du das "nicht" vielleicht überlesen? (status im plural gefällt mir nicht, aber danke für die belehrung:-)


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