Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mir von der Bezügestelle (öffentlicher Dienst) die Verdienstbescheinigung für den Elterngeldantrag ausstellen lassen. Folgendes Problem: die maßgeblichen Kalendermonate sind 01/2008 bis 12/2008. Im Januar 2008 würden von meinem Gehalt nachträglich Abzüge für 4 Arbeitstage vorgenommen, da ich im November 2007 3 Tage und im Dezember 2007 einen Tag wegen Erkrankung eines Kindes freigestellt war. Diese Abzüge sind jetzt auf der Verdienstbescheinigung. Muss mir die Bezügestelle nicht für Januar 2008 den normalen Lohn bescheinigen, da die Abzüge sich ja auf Vormonate beziehen, die außerhalb der maßgeblichen Kalendermonate liegen, da durch mindert sich ja mein Elterngeld. Vielen Dank für ihre Antwort!
Hallo, schwierig - ich weiß nicht, ob Sie einen Anspruch darauf haben. Ich würde das Problem bei der Personalstelle schildern Liebe Grüsse, NB
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