Mitglied inaktiv
Hallo, wir haben folgendes Problem: unser Sohn ca. 4 Jahre alt befindet sich seit ca. 3 Wochen in ärztlicher stationärer Behandlung. Als Begleitperson ist die Mutter mitgefahren. Ihre Anwesenheit ist während und für der Behandlung erforderlich. Nach unseren Nachfragen vor der Krankenhausbehandlung in Bezug auf Lohnfortzahlung konnte uns die Krankenkasse keine genauen Angaben machen. Die Mutter wurde von der Arbeitspflicht freigestellt, aber ohne Lohnfortzahlung. Wir beantragten bei der Krankenkasse Verdienstausfall. Nach mehrmaligen Rückfragen mit der Krankenkasse bezüglich der Dauer der Zahlungen und Höhe, konnte uns ebenfalls keine genaue Auskunft gegeben werden. Heute kam ein Schreiben von der Krankenkasse, wo uns mitgeteilt wurde, wenn die Behandlung unseres Kindes länger als 4 Wochen dauert müsse die Mutter Urlaub nehmen oder freiwillige Beiträge an die Krankenkasse leisten. Ist das Normal? Wir waren darüber sehr sauer, das kann doch einfach nicht war sein, unser Sohn ist in ärztlicher stationärer Behandlung (psychische Behandlung- Ess-Störung) und wir müssen die Behandlung vielleicht abrechen, weil wir diese aus finanziellen Gründen nicht weiterführen können. Der Vater befindet sich noch in der Ausbildung und die Mutter ist der Hauptverdiener in der Familie. Was würden sie uns raten? Vielen Dank
Hallo, nach dem SGB hat jeder der Elternteile Anspruch auf 10 Tage. Danach sieht es schlecht aus... Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, die Kita meiner Tochter wurde im Oktober für 2 Wochen aufgrund einer bestätigten Corona-Infektion durch das Gesundheitsamt geschlossen. Alle Kinder mussten für die Zeit auf Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne. Ich bin zur Betreuung meiner einjährigen Tochter zuhause geblieben. Überstunden habe ich nicht und auch ...
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