Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftstest - sie will nun nicht mehr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftstest - sie will nun nicht mehr

Bimbo

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Hallo, mich plagt ein Problem, was meine jetzige Beziehung stark belastet. Die Ex-Freundin meines Partners hat sich letztes Jahr bei ihm gemeldet und ihm gesagt, dass sie von ihm schwanger ist. Zeitlich kann es passen, denn obwohl sie sich vorher schon getrennt hatten, versuchten sie ihre alte Beziehung nochmal aufleben zu lassen, was ihnen jedoch nicht gelang. Da sie die Schwangerschaft nicht rechtzeitig erkannte, konnte sie nicht mehr abtreiben. Mein Partner versuchte darauf alles mögliche sie in der Schwangerschaft zu unterstützen, doch es ging nicht lange gut. Letztendlich lief es auf einen Kontaktabbruch der beiden hinaus. Nun ist einige Zeit vergangen. Das Kind ist mittlerweile auf der Welt und meinem Freund lässt es nicht kalt für den Kleinen da zu sein. Er hat wieder den Kontakt zu seiner Ex aufgenommen, die mittlerweile einen neuen Freund hat. Sie haben sich getroffen, geredet und waren sich einig einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Mein Freund will für das Kind da sein. Aber er will sich auch sicher sein, dass es wirklich von ihm ist. Zuerst stimmte die Kindesmutter zu. Es wurde sogar schon ein Termin dafür ausgemacht. Doch diesen ließ sie nun sausen mit der Begründung: 'Ich habe nochmal nachgerechnet und du bist nicht der leibliche Vater. Mein jetziger Freund ist es.'. Nun stellt sich die Frage, ob sie nur kalte Füße bekommen hat oder ob das stimmt. In die Geburtsurkunde wurde bis heute noch kein Vater eingetragen. Gibt es Möglichkeiten für einen 'angeblichen' Vater dies herauszufinden? Oder muss er jetzt damit leben, dass er evtl. Vater ist, es aber nie herausfinden wird und er, wenn es sein Kind ist, es auch nie aufwachsen sehen wird? Wie gesagt, das Thema belasstet unsere Beziehung sehr, weil wir beide Klarheit darüber haben wollen und auch Angst haben, dass sie evtl. in zwei, drei Jahren bei uns auf der Matte steht, wenn wir uns was aufgebaut haben und Ansprüche stellt. Liebe Grüße Bimbo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, macht sie Ansprüche geltend? Gibt es für beide Behauptungen Beweise? Problem könnte werden, wenn sie behauptet, es ihm gesagt zu haben und er die Ausschlußfrist von 2 Jahren verabsäumt. Dann soll sie ihm schriflich geben, dass er nicht in Betracht kommt. Um sicher zu sein, kann er einen Vaterschaftstest gerichtlich machen lassen. Liebe Grüße NB


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