Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanfechtung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftsanfechtung

Mitglied inaktiv

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Hallo, HIER EINE FRAGE ZUR VATERSCHAFTSANFECHTUNG! Mein Sohn wurde im Dezember 1999 geboren. Vor gut 2 1/2 Jahren allerdings fiel mir extrem auf, das er so überhaupt nicht nach seinem Vater kommt. Da damals 2 Männer in Frage kammen war ich mir plötzlich sehr unsicher woher er abstammt, obwohl es rein rechnerisch nur der Mann hätte sein können, der auch die Vaterschaft anerkannt hat. Nun Habe ich vor ca 2 1/2 Jahren 1 Vaterschaftstest mit dem 2 Mann gemacht( Amerikaner) der dann auch eine 100 % Antwort gab. Er ist der Vater meines Sohnes. Da die Army einen etwas eindeutigeren Test wollte, haben wir auch den gemacht und mittlerweile fast 1000€ für die 2 Tests bezahlt. Nun Habe ich im März dieses Jahres eine Vaterschaftsanfechtungs Anklage bei Gericht gemacht das der Man in der Urkunde nicht der Vater meines Sohnes ist. Diese Woche allerdings erhielt ich Post vom Amtsgericht mit der Mitteilung das ich die Vaterschaft nicht anfechten kann, da die 2 Jahre bereits verstrichen wären! Wie sollte ich aber diese 2 Jahre einhalten, wenn ich es selbst erst erfahren habe als mein Sohn schon 21/2 war.(Rein rechnerisch hätte es meiner Meinung nach auch nur der 1 sein können) Mir wurde auserdem von einem Rechtsanwalt mittgeteilt, das man eine Anfechtung im Rahmen" von 2 Jahren machen kann.(Ab Datum der Kenntniss) Nun zur Frage.. Ich weiß nicht mehr ein noch aus, bin nervlich am Ende. Wie kann ich weiter vorgehen?? Denn es ist ja bewiesen, das der 2 Mann der Vater meines Sohnes ist. Und der will im Gegensatz zum 1 Man der auch nie für das Kind bezahlt hat für seinen Zwerg da sein und das auch auf dem Papier! Er bezahlt auch für das Kind seit dem Zeitpunkt als wir davon erfahren haben das er der Vater ist. Wie kann ich weiter handeln um Ihn endlich als Vater in der Geburtsurkunde usw zu haben?? Bitte helft uns!!!! Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wielange weiß ER (der leibliche Vater) es denn? Hat er noch die Frist? Hat der falsche Vater noch die Frist? Gruß, NB


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Wir alle wissen es jetzt seit 2 Jahren! Habe ja im März angefangen zu Klagen. Ohne erfolg, mir wurde gesagt, die 2 Jahre wären schon verstrichen. Wieso aber, wir haben es ja erst vor 2 Jahren erfahren Gruß


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Du sagst Ihr habt es " erst" vor 2 Jahren erfahren , warum habt Ihr dann nicht sofort alles geregelt ? Es kommt jetzt drauf an wann die Vaterschaft genau festgestellt wurde ! Nach März 2003 ? Dann würde ich Einspruch einlegen ! Vor März 2003 ? Dann bleibt der Vater in der Geburtsurkunde stehen ! LG Julia


Mitglied inaktiv

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Hallo, wir haben es im August 2003 erfahren, und haben dann 2 Tests gemacht, leider konnten wir bis Anfang diesen >Jahres 2005 überhaupt nicht feststellen wo der 1 Vater sich befindet, da er im Irak stationiert war und die Behörden natürlich keine Auskunft gaben.. Das war unser großes Problem. Grüße..


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