Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftanerkennung und Vaterschaftstest

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftanerkennung und Vaterschaftstest

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Mein Expartner erkennt die Vaterschaft für unser 3.gemeinsames Kind (4 Wochen) nicht an. Seit der Trennung zweifelt er auch an der Vaterschaft zur Grossen(5 Jahre). Inwieweit kann man die damals annerkannte Vaterschaft denn wieder anfechten? Wer bezahlt die Tests/den Test für den Kleinen? Bekomme ich solange Unterhaltsvorschuss? Geht die Sache vor Gericht?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat grds. aber Beginn der "Unsicherheit" 2 Jahre zur Anfechtung. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung wird der Test gemacht. Wenn er tatsächlich nicht der Vater ist, müssen Sie u U die Gerichtskosten tragen. Schauen Sie mal bei www.vaterschaftstest.de Gruß, NB


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