Mitglied inaktiv
Hallo, meine Situation ist die folgende: Ich bin geschieden und alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (habe das alleinige Sorgerecht). Im Januar erwarte ich mein drittes Kind. Der Vater des Kindes ist verheiratet und lebt auch mit seiner Frau und zwei Kindern zusammen. Das Kind wird bei mir leben und wir möchten wissen, was wir beantragen müssen. Wohin muss ich mich wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechts wenden? Und wie sieht es wegen dem Sorgerecht aus? Wir sind uns einig, dass ich es alleine bekommen soll. Was muss in dieser Sache getan werden? Und, muss er bei diesen Gesprächen dabei sein und mitunterschreiben? Er wird das Umgangsrecht wahrnehmen und auch Unterhalt zahlen. Was muss wo in dieser Sache geregelt werden? Mir fallen bestimmt noch mehr Fragen ein, das ist aber erst einmal das Wichtigste. MfG Eule2009
Hallo, als uneheliche Mutter haben Sie automatisch das alleinige Sorgerecht, Aufenthaltsbestimungsrecht. Er muss nur die Vaterschaft anerkennen. Wenn man sich mit dem Unterhalt u Umgagnsrecht einig ist, muss man nichts machen/anmelden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das ist "relativ" einfach :-) - Sorgerecht hat die ledige Mutter automatisch alleine, dazu gehört auch das ABR. - selbst wenn er die Vaterschaft anerkennt (kanner auch schon vor der Geburt tun) dann hat er damit nicht das Sorgerecht. Ich rate: Geht zusammen zum Jugendamt, am besten vor der Geburt (ist einfacher), nehmt die Personalausweise und den Mutterpass mit. Dort könnt Ihr zusammen bei der Beurkundungsstelle die Vaterschaft anerkennen lassen und ggf. auch gleich den Unterhalt vom Jugendamt festsetzen lassen. Kostet nichts, dauert 15 min. Ihr könnt den Unterhalt auch unter Euch regeln, das MUSS nicht beim JA gemacht werden. Da dort jedoch meist eine vollstreckbare Urkunde erstellt wird, bist Du damit sicherer. Viele Grüße Désirée
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