Mimi3007
Hallo, vor einigen Tagen ist der Vater meiner Kinder und mein Lebensgefährte verstorben. Wir haben es durch seinen Beruf und durch den Stress als frisch gebackene Zwillingseltern nicht mehr vor seinen Tod geschafft die Vaterschaft beim Jugendamt anzuerkennen. Gibt es da noch irgendwelche Möglichkeiten, diese im Nachhinein anerkennen zu lassen ? In den Unterlagen zur Namensgebung der Kinder hat er zum Beispiel auch als Vater unterschrieben, kann man damit noch etwas erreichen?
Liebe Mimi, mein Mitgefühl - das ist furchtbar. Das wird eine schwere Zeit für Sie und ich wünsche Ihnen viel Kraft. Man kann eine Vaterschaftsanerkennung auch posthum machen. Mit seiner DNA oder über das ältere Kind. Zuständig dürfte das Familiengericht sein, § 1592 BGB Liebe Grüße NB
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Mein Sohn trennte sich im guten von seiner Freundin, diese dann allerdings schwanger von einem anderen Mann wurde. Dieser andere Mann trennte sich noch während der Schwangerschaft von ihr. Als das Kind geboren wurde, flehte die Kindesmutter meinen Sohn an sich als leiblicher Vater auszugeben und dieses mit ihr zusammen beim Jugendamt anzugeben, da ...
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Hallo und guten Abend, also ich habe nur eine hypothetische Frage Mal angenommen mein Ex wäre nicht der Vater will aber die Vaterschaft Anerkennung, ich bin offiziell alleinerziehende Mutter und hochschwanger,es geht mir nur darum später dann keinen Stress mit ihm zu haben oder mit Behörden Papier/Emailkrieg PS ich weiß dass er der Vater ist we ...
Hallo, Ich weis momentan nicht weiter Der kindsvater meldet sich einfach nicht da wir einen offenen vaterschafsanerkennung haben und die Behörden warten auf seine Dokumente. Was kann ich tun
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Liebes Forum, mein Partner und ich überschreiten die maximale Einkommensgrenze für das Elterngeld. Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich bin in Überlegungen ob er die Vaterschaft nach einem oder zwei Jahren anerkennen soll. Wir sind nicht verheiratet oder leben nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Im Antrag des Elt ...
Sehr geehrte Rechtsanwältin, mein Kind kommt voraussichtlich Anfang November zur Welt. Der biologische Kindesvater ist mein aktueller Partner. Aktuell befinde ich mich in Scheidung und diese ist im Juni, dann bin ich rechtskräftig im Juli geschieden. Brauche ich trotzdem wenn das Kind im November zur Welt kommt zur Vaterschaftsanerkennung ...
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