Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

leiblicher Vater, aber anderer hat vaterschaft anerkannt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: leiblicher Vater, aber anderer hat vaterschaft anerkannt

Bl@ck+Rose

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Guten Abend Frau Bader, ich hoffe, sie können mir helfen, oder mir viell sagen, wohin wir uns wenden können. Es geht darum, dass mein Lebenspartner vor meiner Zeit eine Affäre hatte, diese jedoch zweigleisig fuhr. Es entstand daraus ein junge und jetzt ist natürlich unklar wer genau der Vater ist. das Problem ist, der andere Mann unterschrieb bereits die Vaterschaftsanerkennung. was wäre, wenn der vaterschaftstest So ausfallen würde,das mein Partner derleibliche Vater des Kindes wäre. hat er dann auch Rechte oder müsste er nur unterhalt zahlen? oder würde es keine Auswirkung haben, weil er ja die Vaterschaft nicht unterschrieben hat sondern der andere sexualpartner? GRUß B


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider geht aus der Frage nicht hervor, wie der Scheinvater sich dazu stellen würde. Man hat grds. 2 Jahre ab Kenntnis Zeit, eine Vaterschaft anzufechten. Das heißt, auch Ihr Partner kann die Vaterschaft des anderen anfechten. Liebe gGrüsse, NB


Mitglied inaktiv

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die anfechtung der vaterschaft ist mit fristen verbunden. sie muß innerhalb von 2 jahren nach kenntnis, also in deinem fall wohl wenn das kind 2 ist, angefochten werden. von deinem lg. ich meine aber, die mutter muß einverstanden sein. wenn dein lg erwiesenermaßen der vater ist, hat er natürlich auch rechte, nicht nur pflichten. das ist eine ganz verzwickte sache. erst ende 2010 gab es ein urteil vom egh, das dem leiblichen vater ehelich geborener und dadurch anerkannten zwillingen nach 5 jahren ein umgangsrecht zusprach. würde mich eingehend von einem fachanwalt für familienrecht vor ort beraten lassen.


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