Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich eine anerkannte Vaterschaft annullieren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kann ich eine anerkannte Vaterschaft annullieren?

AnRa

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Sehr geehrte Frau Bader, in meinem Fall geht es darum, dass ich bereit bin die Vaterschaft für ein gemeinsames Kind mit meiner Ex-Freundin noch vor der Geburt anzuerkennen, obwohl ich mir nicht zu einhundert Prozent sicher bin der leibliche Vater des Kindes zu sein. Auch wenn meine Ex keine Zweifel daran hat, bin ich mir jedoch nicht ganz sicher. Meine Frage ist jetzt, kann ich die Vaterschaft, sollte sich herausstellen, dass ich nicht der Vater bin, später wieder annullieren? Da ich nicht bereit bin für ein nicht von mir gezeugtes Kind zu zahlen, bzw. die Rolle des Vaters zu übernehmen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, SIe könnten innerhalb von 2 Jahren anfechten. Aber unproblematischer ist es, wenn Sie es vor der Anerkennung klären. Liebe Grüße NB


mellomania

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ich würde an deiner stelle VOR dem allen auf einen vaterschaftstest bestehen. dann weißt du sicher, ob du der vater bist oder nicht. wenn du einmal eingetragen bist, wird das ein hickhack...warum erst anerkennen und dann eventuell anfechten? wie soll denn ohne ein vaterschaftstest rauskommen dass du nicht der vater bist? da der eh gemacht werden muss, soll, wie auch immer würde ich das an deiner stelle vorher machen. jetzt.


cube

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Seh ich auch so. Warum jetzt etwas unterschreiben, von dem du gar nicht weißt, ob es überhaupt richtig ist? Zumal ich davon ausgehe, hast du die Vaterschaft erst mal anerkannt, wird sich die KM sicher eher querstellen, wenn du im Nachhinein einen Test verlangst. Sowas gibt doch erst recht böses Blut nach dem Motto "ach, jetzt auf einmal willst du nicht mehr der Papa sein" etc.


Car.78

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Ich würde Dir auch dringend raten, Dir vorher Gewissheit zu holen. Wenn Du einmal eingetragen bist, ist es sehr schwierig da rauszukommen, auch wenn Du nicht der Vater bist. In unserem Bekanntenkreis gab es diesen Fall. Er war per Test nicht der Vater, sie hatte ihm das Kind untergeschoben und dennoch war es ein großer Kampf da rauszukommen und nicht mehr zu zahlen. Der richtige Vater hatte nämlich kein Interesse stattdessen eingetragen zu werden und dem Staat ist irgendein Vater lieber als kein Vater (sonst muss ja der Staat einspringen).


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