Mihan
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich überlegen gerade, wie wir die Elternzeit für ihn legen. Ich habe bereits Elterngeld für mich beantragt, aber mir wurde gesagt, dass ich Änderungen noch einreichen könnte. Stimmt das? Kann ich im Nachhinein noch Änderungen vornehmen? Wir überlegen, ob mein Mann zwei oder drei Monate Elternzeit nimmt. Nun wurde mir aber von Bekannten gesagt, dass wir, wenn er zwei Monate nimmt, 14 Monate Elterngeld bekommen. Wenn er drei Monate nimmt wohl nur 12. Stimmt das? Das kommt mir ein wenig komisch vor. Ich habe vor der Geburt nicht gearbeitet, so dass ich nur den Mindestsatz bekomme. Ist das dafür relevant? Vielen Dank für Ihre Antwort! Beste Grüße Mihan
Hallo, zusammen können Sie 14 Monate nehmen u die frei verteilen - nur die Monate mit MG-Bezug werden Ihnen angerechnet Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ihr beide ZUSAMMEN habt 14 Lebensmonate welche ihr unter euch aufteilen könnt. Dabei gelten die folgenden "Regeln". Es müssen immer Lebensmonate genommen werden,. keine Kalendermonate. ist das Kind am 3.01. geboren geht der Lebensmonat vom 3.1-2.2 Alle 14 Lebensmonate müssen bei voller Auszahlung bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden. Wegen nachgeburtlichem Mutterschutz werden die ersten beiden Lebensmonate IMMER der Mutter zugesprochen. Man muss immer 2 Lebensmonate mindestens nehmen um überhaupt Anspruch zu haben. Ihr könnt die Zeit nacheinander nutzen oder auch gleichzeitig, wenn gleichzeitig werden doppelte Monate verbraucht. Bleibt Dein Mann also auch in den ersten beiden Monaten daheim, dann verbraucht ihr 2 Monate für Dich und 2 für ihn - macht 4 Monate weniger von den Gesamt-14-Monaten. Du hättest dann noch 10 Monate zur Verfügung. Bleibt er nicht 2 Monate sondern 3 daheim, bleiben dir 2 für Mutterschutz plus 9 so. Ob du oder ihr beide den Mindestsatz bekommen ist egal, wäre wenn dann nur relevant wegen Mutterschutzgeld. Da das in der regel höher ist wie das Elterngeld würde eben nur Mutterschutzgeld gezahlt. Ist aber ja bei dir egal.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, voraussichtlich nächste Woche kommt unser Kind auf die Welt. Ich nehme anschl. 12 Monate Elternzeit (bem AG bereits mitgeteilt). Die Formulare für Elterngeld habe ich aus dem Internet heruntergeladen, um sie sobald wie möglich nach der Geburt abzuschicken. Vater hat auch vor, seine zwei Monate in Anspruch zu nehmen. Wir ...
Hallo Frau Bader, unsere Tochter wurde am 18.09.09 geboren. Ich bin zur Zeit in Elternzeit und erhalte noch Elterngeld bis Mitte September diesen Jahres. Mein Mann würde dann gerne seine 2 Vatermonate nehmen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Da mein Mann aktuell nicht mehr so gut verdient, wäre es jetzt sinnvol ...
Sehr geehrte Frau Bader, der ET ist der 14.08. mein Mann möchte einen Monat Elternzeit vom 1.9. und dann vom 1.6.2015 nehmen. Geht das oder muss er quasi ab Geburt den 1. Lebensmonat nehmen also nehmen wir an sie ist tatsächlich am 14.08. somit ab 14.08.-13.09. und dann vom 14.06.-13.07.?? Vielen Dank im voraus für die Antwort.
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 9.Mai diesen Jahres geboren. Ich habe basiselterngeld beantragt, für 12 Monate. Nun möchte mein Mann auch in Elternzeit gehen. Er möchte gerne Teilzeit arbeiten, während der Elternzeit. Und er möchte vier Monate Elternzeit machen, da er ja halbtags arbeiten geht. bezüglich des Elterngeldes, muss er Elterng ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation