Mihan
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich überlegen gerade, wie wir die Elternzeit für ihn legen. Ich habe bereits Elterngeld für mich beantragt, aber mir wurde gesagt, dass ich Änderungen noch einreichen könnte. Stimmt das? Kann ich im Nachhinein noch Änderungen vornehmen? Wir überlegen, ob mein Mann zwei oder drei Monate Elternzeit nimmt. Nun wurde mir aber von Bekannten gesagt, dass wir, wenn er zwei Monate nimmt, 14 Monate Elterngeld bekommen. Wenn er drei Monate nimmt wohl nur 12. Stimmt das? Das kommt mir ein wenig komisch vor. Ich habe vor der Geburt nicht gearbeitet, so dass ich nur den Mindestsatz bekomme. Ist das dafür relevant? Vielen Dank für Ihre Antwort! Beste Grüße Mihan
Hallo, zusammen können Sie 14 Monate nehmen u die frei verteilen - nur die Monate mit MG-Bezug werden Ihnen angerechnet Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ihr beide ZUSAMMEN habt 14 Lebensmonate welche ihr unter euch aufteilen könnt. Dabei gelten die folgenden "Regeln". Es müssen immer Lebensmonate genommen werden,. keine Kalendermonate. ist das Kind am 3.01. geboren geht der Lebensmonat vom 3.1-2.2 Alle 14 Lebensmonate müssen bei voller Auszahlung bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden. Wegen nachgeburtlichem Mutterschutz werden die ersten beiden Lebensmonate IMMER der Mutter zugesprochen. Man muss immer 2 Lebensmonate mindestens nehmen um überhaupt Anspruch zu haben. Ihr könnt die Zeit nacheinander nutzen oder auch gleichzeitig, wenn gleichzeitig werden doppelte Monate verbraucht. Bleibt Dein Mann also auch in den ersten beiden Monaten daheim, dann verbraucht ihr 2 Monate für Dich und 2 für ihn - macht 4 Monate weniger von den Gesamt-14-Monaten. Du hättest dann noch 10 Monate zur Verfügung. Bleibt er nicht 2 Monate sondern 3 daheim, bleiben dir 2 für Mutterschutz plus 9 so. Ob du oder ihr beide den Mindestsatz bekommen ist egal, wäre wenn dann nur relevant wegen Mutterschutzgeld. Da das in der regel höher ist wie das Elterngeld würde eben nur Mutterschutzgeld gezahlt. Ist aber ja bei dir egal.
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