Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vatermonate Elternzeit

Frage: Vatermonate Elternzeit

Poki1982

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, der ET ist der 14.08. mein Mann möchte einen Monat Elternzeit vom 1.9. und dann vom 1.6.2015 nehmen. Geht das oder muss er quasi ab Geburt den 1. Lebensmonat nehmen also nehmen wir an sie ist tatsächlich am 14.08. somit ab 14.08.-13.09. und dann vom 14.06.-13.07.?? Vielen Dank im voraus für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, er muss sich für das EG an die Lebensmonate halten, nicht aber für die EZ Liebe Grüße, NB


sternenfee75

Beitrag melden

EG wird nur nach Lebensmonaten bezahlt. Da müsste der Vater dann vom 14.-13.9 nehmen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, voraussichtlich nächste Woche kommt unser Kind auf die Welt. Ich nehme anschl. 12 Monate Elternzeit (bem AG bereits mitgeteilt). Die Formulare für Elterngeld habe ich aus dem Internet heruntergeladen, um sie sobald wie möglich nach der Geburt abzuschicken. Vater hat auch vor, seine zwei Monate in Anspruch zu nehmen. Wir ...

Hallo Frau Bader, unsere Tochter wurde am 18.09.09 geboren. Ich bin zur Zeit in Elternzeit und erhalte noch Elterngeld bis Mitte September diesen Jahres. Mein Mann würde dann gerne seine 2 Vatermonate nehmen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Da mein Mann aktuell nicht mehr so gut verdient, wäre es jetzt sinnvol ...

Liebe Frau Bader, mein Mann und ich überlegen gerade, wie wir die Elternzeit für ihn legen. Ich habe bereits Elterngeld für mich beantragt, aber mir wurde gesagt, dass ich Änderungen noch einreichen könnte. Stimmt das? Kann ich im Nachhinein noch Änderungen vornehmen? Wir überlegen, ob mein Mann zwei oder drei Monate Elternzeit nimmt. Nun wur ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 9.Mai diesen Jahres geboren. Ich habe basiselterngeld beantragt, für 12 Monate. Nun möchte mein Mann auch in Elternzeit gehen. Er möchte gerne Teilzeit arbeiten, während der Elternzeit. Und er möchte vier Monate Elternzeit machen, da er ja halbtags arbeiten geht. bezüglich des Elterngeldes, muss er Elterng ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können.  Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...