Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vatermonate Elternzeit

Frage: Vatermonate Elternzeit

Poki1982

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Sehr geehrte Frau Bader, der ET ist der 14.08. mein Mann möchte einen Monat Elternzeit vom 1.9. und dann vom 1.6.2015 nehmen. Geht das oder muss er quasi ab Geburt den 1. Lebensmonat nehmen also nehmen wir an sie ist tatsächlich am 14.08. somit ab 14.08.-13.09. und dann vom 14.06.-13.07.?? Vielen Dank im voraus für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss sich für das EG an die Lebensmonate halten, nicht aber für die EZ Liebe Grüße, NB


sternenfee75

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EG wird nur nach Lebensmonaten bezahlt. Da müsste der Vater dann vom 14.-13.9 nehmen.


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