Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit: Vatermonate

Frage: Elternzeit: Vatermonate

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Sehr geehrte Frau Bader, voraussichtlich nächste Woche kommt unser Kind auf die Welt. Ich nehme anschl. 12 Monate Elternzeit (bem AG bereits mitgeteilt). Die Formulare für Elterngeld habe ich aus dem Internet heruntergeladen, um sie sobald wie möglich nach der Geburt abzuschicken. Vater hat auch vor, seine zwei Monate in Anspruch zu nehmen. Wir wissen nicht ganz genau welche, daher würden wir dies nur anmelden und später genau erklären. Unsere Vorstellung wäre: ein Monat im Sommer 2009 (6 LM oder 7LM oder 8LM) und ein Monat in 2010 (13 LM oder 14 LM). Ist die Anmeldung mit meinem Antrag zuerst ausreichend? Ist unsere Vorstellung (z.B. 7 LM + 14 LM) gesetzlich gesehen in Ordnung und müssen wir die beiden Monate zusammen beantragen? WIr wohnen in Hessen (Wiesbadener Raum). Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Irena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats des Kindes geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Eltern-geldstelle eingegangen ist. 2. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Mit der Antragstellung erfolgt eine Festle- gung auf Zahl und Lage der Bezugsmonate, die nur in beson- deren Härtefällen noch einmal geändert werden kann. 3. Die Monate können bis zum 14. Lmonat frei verteilt werden (bis auf die Monate von MG-Bezug) Liebe Grüsse, NB


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