Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vater will plötzlich kontakt zu seinem baby...über wochenende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: vater will plötzlich kontakt zu seinem baby...über wochenende

dosenkeks

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe da ein Problem. Mein Schatz Johannes wird jetzt 1 jahr alt. sein vater hat mich direkt als ich schwanger wurde unter Druck gesetzt , dass ich dieses Kind nicht bekommen darf weiles sein Leben zerstören würde. Beim Termin beim Frauenarzt sagte er dem Arzt sogar das es besser wäre die Geschichte zu beenden da wir nicht in der Lage wären ein Kind aufzuziehen und jeder von uns auch ein bzw er sogar schon 3 Kinder hat. Ich wollte dieses Baby behalten. Daraufhin trennte er sich und drohte, sollte ich ihn als Vater angeben, würde er mir und meinem Sohn etwas antun. Der Kontakt wurde eingestellt. Ich hatte und habe fürchterliche Angst. Nun habe ich kürzlich seine Exfrau ( waren vor meiner Zeit lang verheiratet und haben eine Tochter zusammen) beim einkaufen getroffen. Sie sagte ...man du musst ihn dran kriegen.....ihr gehts dabei aber nicht um mein kind sondern darum sich zu rächen.... nun sagte sie das er überall sagt es ist nicht sein kind...war mir auch ganz recht dann brauchte ich keine angst um mein kind zu haben. nun hat die ex aber seiner neuen gesteckt das das kind von mir ist. statt aber auszurasten findet sie gefallen daran das da was kleines ist und hat ihn nu so weit bekommen dass er doch kontakt will.....soweit so gut. wie läuft das nun ich habe panische angst. er ist nicht als vater angegeben. nun willer aber um sicher zu gehen nen vaterschaftstest. dazu will er vor gericht. ich frage mich warum plötzlich? er hat mich auch geschubst etc in der beziehung leider hat die große das mitbekommen zum schluss.... ich habe angst um ihn... wenn er der vater ist ....was er auch ist...will er ihn übers wochenende... er ist dann gerade so 1 jahr alt 04.06.15 geboren. muss ich das machen mein sohn bleibt ja nicht mal bei oma und opa und mit denen wohnen wir in einem haus. er sagt da wird gar nicht lang diskutiert. bei denen hätte er es sowieso besser und seine hanna würde babys ja sooo lieben. ist es wenn dann nicht eher so dass er erstmal sein kind kennenlernen muss und das kind sie bevor er seine freundin da immer mit bei hat? ich gestatte ihm ja ( er will ja erst den test) das er 2 mal wöchentlich für 2-3 stunden kommen kann. das habe ich gelesen ist ja viel einfacher für so einen wurm. ist das so nicht eigentlich standart? ich akzeptiere das er kontakt will. aber nicht das er ihn mitnehmen will zu freunden, familien , verwandten und halt seine freundin die mama spielen möchte. zumindest nicht zu beginn. er darf ihn hier gerne kennenlernen. anfangs mit mir dabei und hier in seiner gewohnten umgebung. wenn es klappt kann ich mich ja ab und an zurück ziehen so dass sie später auch mal unter sich sind oder er dann auchmal mit ihm spazierren gehen kann. das will er nicht. dabei hat er ein auto und 6 km fahrt. er will jedes 2. we. die hälfte der ferien und die hälfte der feiertage. ich habe panische angst. johannes ist ein high need baby, heisst ich schleppe ihn den halben tag und er ist nur bei mir wirklich ruhig....er hat aber auch phasen wo das durchaus ohne geht. er wird zum teil gestillt, allerdings trinkt er nicht viel, er braucht es mehr um sich zu beruhigen. er war mal ein ganz lieber bis er vatertag 2014 einen jungen Radfahrer überfuhr. er konnte dem rad aber nicht ausweichen und war unschuldig. allerdings war er da ganz locker....war n besserer wildunfall......er wwurde dann auch immer kälter mir gegenüber. ich hab angst vor ihm, sehr große angst. nun sagt er am tele ( keine beweise) dass der klene wenn ich jetzt ganz lieb bin auch ab und zu bei ihm etwas zu essen bekommen würde. ich habe so angst. 1. wie lange dauert es bis ein gerichtsverfahren zur vaterschaftsfeststellung zu stande kommmt 2. wie lange hat man dafür zeit und reicht bei dem kleinen eine speichelprobe ? 3. wann kommt das ergebniss und wann ist es rechtskräftig. 4. muss ich ihm den kleinen mitgeben in dem alter? oder kann ich ihm zumuten das er hier mit seinem sohn spielt bis er älter ist ? 5. kommt betreuter umgang in frage? 6. wenn er sich nicht darauf einlässt kann er dann vor gericht auf jedes 2. we klagen? wie lang dauert so ein verfahren ? und ist es nicht viel verlangt einen 1 jährigen von jetzt auf gleich zu einem ihm fremden zu geben? vielen dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der gerichtl. Vaterschaftstest kann zwischen 3 -6 Mo. dauern - wenn die Vaterschaft feststeht, hat er ein Umgangsrecht. Aber nur Schrittweise und nicht über Nacht. Liebe Grüße NB


dosenkeks

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ach so. wir waren nie verheiratet und er ist nicht eingetragen


Sternenschnuppe

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Schön dass er sich kümmern will. Sind aber nicht bei "wünsch Dir was", das wird das Jugendamt ihm schon beibringen. Du kannst dann betreuten Umgang beantragen. Wieso will er vor Gericht, er kann einfach beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen. Vorher hat er keinerlei Rechte und vorher würde ich mit ihm über gar nix sprechen. Er soll anerkennen, den Unterhalt berechnen lassen und einen Titel unterschreiben. Wovon lebst Du, dass Du ohne den Unterhalt auskommen kannst ?


desireekk

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Naja, er kann anerkennen was er will, die Mutter muß der Vaterschaft zustimmen. Tut sie das nicht, muss er auf Zustimmung und Feststellung der Vaterschaft klagen. Grundsätzlich bitte ich zu bedenken, dass das Kind und seine Rechte über allem stehen. Dazu gehört auch das RECHT auf KENNTNIS und DOKUMENTATION der Abstammung. Das Kind hat also das Recht dass beide Eltern bekannt sind (und in der Geburtsurkunde eingetragen). Und dann: soo schnell wird er das Kind nicht einfach m,al so über das Wochenende mitbekommen, auf lange Sicht aber schon, denn: DAS KIND hat ein RECHT auf Umgang mit dem Vater, nicht umgekehrt! Ich würde mich also dem ganzen nicht verwehren, aber wie Du schriebst eine stufenweise Heranführung an die völlig unbekannte Person fordern. Da kann er doch schon mal zeigen, ob er kontinuierlich über Wochen/Monate jede Woche 2-3 Mal für 2-3 Stunden auftauchen kann. der Umgang in der vertrauten Umgebung ist absolut zu befürworten, da wird auch das JA kaum was gegen haben. Und was genau der KV dann dagegen hat kann er ja dem JA erklären. Ich würde auch beim JA betonen wie wichtig die Kontinuität für das Kind ist und dass der Vater eben auch die Ausdauer zeigen muss damit dem Kind ein hin- und her erspart bleibt. Genaue Spielregeln festlegen wie der Umgang stufenweise ausgebaut wird, was passiert wenn er den Umgang ausfallen lässt / verschiebt. Was passiert wenn Du verschieben musst. Und ab Vaterschaft muss er dann auch Unterhalt zahlen, wobei das NICHTS mit dem Umgang zu tun hat. Ansonsten bin ich bei Sternschnuppe: lass ihn doch zum Jugendamt gehen und dort erst Mal den ersten Shritt machen. Von dort wird man Dich anschreiben wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Ob und wie weit seine neue da dann mitmischt ist fast gänzlich außerhalb Deines Kontrollbereichs. Gruß D


dosenkeks

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er will auch sorgerecht haben und einen kinderausweis


Sternenschnuppe

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Ich frage erneut : Wovon lebst Du ? Bekommst Du Unterhaltsvorschuss, H4 oder andere Leistungen ? Falls ja, dann brauchst Du demnächst einen Anwalt.


dosenkeks

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ich bekomme hartz 4. warum bruache ich bei hartz 4 einen anwalt. er ist auch auf hartz 4 nur seine ..naja diese dame ..arbeitet kein unterhaltsvorschuss


dosenkeks

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und die dame auf dem amt- meine ansprechpartnerin weiss, dass er brutal zu mir war und dass ich den namen kenne, aber mein kind schütze.


Pamo

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Lass ihn doch reden und schau wieviel er tatsächlich tut. Kinderausweise gibt es nicht mehr und sonstige Ausweise verbleiben sowieso beim versorgenden Elternteil.


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