Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe zwar schon viel über dieses Thema hier gelesen, aber so richtig klar sehe ich es noch nicht. Ich will mal kurz die Umstände erleutern: Ein junges Paar trennt sich weil sie schwanger ist und er das Kind nicht will und ständig fremd geht. Er bedroht sie mit einer Tapetierscheere und sie schmeisst ihn raus. Das Kind kommt auf die Welt und der Kindsvater hat es sich einmal angesehen und ward nicht wieder gesehen. Er zahlt monatlich brav seinen Unterhalt macht aber keine Anstalten sein Kind zu sehen. Die Mutter hat alleiniges Sorgerecht. Nun nach sechs Jahren hat die Mutter eine neue Beziehung, welche kurz nach der Geburt begann. Das Kind lebt also seit etwa 5 JAhren in einer intakten Familie und bekommt auchbald ein Brüderchen. (Mutter ist momentan im 8. Mon) Nun kommt plötzlich ein Brief mit einer Fristsetzung und Drohung mit Anwalt vom Kindsvater in dem er sein Umgangsrecht geltend machen will. Nach 6 Jahren. Meine Partnerin hat Angst um sich und auch um die kleine Tochter und ist nicht wirklich gewillt einem der sie umbringen wollte ihr Kind zu überlassen auch nicht unter Aufsicht. Ausserdem sind wir der Meinung, das die kleine im Moment genug im kleinenKopf hat (Brüderchen, kommt bald in die Schule usw.) Muss sie sich dann auch noch mit ihrem richtigen Vater auseinander setzen? Sie weiss, dass es einen anderen Papa gibt hat aber nie das Bedürfnis geäussert ihn zu sehen. UNd wir wollten ihr das, wenn sie alt genug ist, selbst überlassen. Bitte dringend antworten. Waskann man tun um den Umgang zu unterbinden???
Hallo, der Gesetzgeber vertritt die ANsicht, dass Blut dicker als Wasser ist. Er hat, zunächst behutsam u evtl. betreut, ein Umgangsrecht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Warum unterbinden? Wenn man WILL, dann geht das auch! OK, Vater UNG Bruder auf einmal ist etwas viel, aber die Schule kommt doch erst noch (oder hat ja auch schoin begonnen). Aber: der Umgang muß behutsam begonnen werden. Ab un zu regelmäßig (!) besuchen, dann mal auf den Spielplatz, dann mal in den Zoo (o. ä.) was ist dagegen einzuwenden? Kann die Mutter die körperlichen Drohungen nachweisen? Nein? Dann wird es wohl keine Rolle spielen... Nochmal: ich würde den Umgang ermöglichen, aber behutsam und langsam. Sie hat einen Vater und sie hat ein Recht auf ihn. Warten, bis sie fragt, dazu ist sie noch zu klein, sie "hat" ja einen Vater... Der leibliche ist doch viel zu abstrakt für sie. Viele grüße Désirée
Mitglied inaktiv
ich verstehe das vollkommen, daß weder du, noch deine partnerin das wollen und glaube nicht, daß ein richter zugunsten des vaters enscheiden würde.... ich lebe in ähnlicher situation, meine tochter ist schon 10 und ich würde es auf jeden fall zu verhindern versuchen, zumal meine tochter 0,0 interesse an ihrem erzeuger hat und es nicht zum wohle des kindes sein kann, PLÖTZLICH einen umgang zu erzwingen, recht auf den vater hin oder her. der herr hatte auch pflichten, die ihn nicht interessiert haben. ich würde zu einem anwalt gehen. viel erfolg !!
Mitglied inaktiv
Zum Anwalt würde ich nicht gleich gehen, damit mir nicht womöglich mein Kind in 10 oder auch 20 Jahren vorwirft, ich hätte seinen Kontakt zum Vater aufgrund meiner persönlichen Probleme mit diesem Mann bewußt verhindert (so geschehen in meiner eigenen Verwandtschaft, wo die Tochter erst mit Mitte 30 den Vater kennenlernte und seitdem Krach mit ihrer Mutter hat, worunter die Mutter, die auf die 70 zugeht, nun furchtbar leidet). Was Du machen kannst, ist zum Jugendamt zu gehen und Dich über "betreuten Umgang" beraten zu lassen. Dann wird das Kind nicht einfach dem Vater "überlassen", sondern jemand vom Jugendamt (und evtl. auch Du) ist dabei, wenn der Kontakt stattfindet. Gut wäre es, wenn Du Nachweise über die frühere Gewalt (falls vorhanden, vielleicht Polizeibericht oder ärztl. Attest usw.) zum Jugendamt mitnimmst, dann sind Deine Bedenken dort plausibel und Du bekommst sicher Hilfe, was den Umgang betrifft.
Mitglied inaktiv
Danke für eure Postings. Also ich denke mal das mit den Vorwürfen durch die Tochter später kann ich ausschliessen. Denn wir reden schon ab und zu darüber mit ihr und sie weiss dass es einen anderen Vater gibt und solte sie irgendwann mit 10 oder15 oder wegen mir auch mit 8, den Vater kennenlernen wollen, dann steht ihr keiner im Weg sondern wir würden sie dabei unterstützen, darüber sind wir uns einig. Aber eben erst wenn sie das will und versteht. Alles andere bringt meiner Meinung nach dem Kind nur unnötige Belastung. Und der vater hat sich 6 Jahre einen Teufel geschehrt wie es seiner Tochter geht. Er weiss nicht wie und wann sie den Arm gebrochen hatte, wie wir am Krankenbett sassen als sie ein Stück Möre in die Lunge bekam oder was sie gern mag und was nicht, ihren Wissensstand und und und... Jetzt fällt ihm ein da war doch noch was und in einem halben Jahr hat er wieder keine Lust mehr. Nein das kan man doch nicht zulassen
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