Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

dosenkeks

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Sehr geehrte Frau Bader. vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint hallo, der kv meiner tochter , 8 jahre will sie ja kennenlernen , hat sie aber noch nie gesehen. auf meine frage warum jetzt plötzlich kam nur dasser sie vermisst. auf die frage warum er nie da war, kam nur zurück , das er mit der schwangerschaft nicht einverstanden war und enttäuscht war das ich sie doch bekommen habe. nun will er ab januar kontakt. meine tochter will aber wie ich schon mal schrieb gar nicht. sie will ihn nur einmal sehen aber nur mit mir. mit meinem ex machte ich aus, er könne ja einmal im monat einen samstag her kommen, sind allerdings 5 std. bahnfahrt eine tour. er sagte zu, dass wir das ein jahr lang so machen. meine tochter weint selbst in der schule, weil sie nicht mag und angst hat. dies habe ich ihm auch so mitgeteilt. darauf wurde er sauer. er klagt jetzt das umgangsrecht bei gericht ein. heulen würde sie nicht schützen, er hat das gute recht, sie dann jedes zweite wochenende auch um hilfe schreiend mitzunehmen. betreuten umgang lehnt er ab, da er nicht stundenlang fährt um sie 2 stunden zu sehen, das wäre für ihn ja nicht zumutbar, daher würde er es sofort durchbekommen........ Die Dame vom Jugendamt schlug vor, er solle erstmal überhaupt einen brief senden, etc aber darauf warte ich seit 6 wochen. er ruft nie an oder schreibt, und wenn er doch mal schreibt, dann fordert er nur. er sagt es ist ihm zu viel geplärre um eine ganz normale sache. NUN DAS SCHLIMMSTE: er hat mich gefragt ob sie denn schon zickig sei oder brust bekäme......... daher möchte ich ihn nicht mit ihr alleine lassen.......... er ist leider ziehmlich clever. er sagte mir nämlich ich könne nicht beweisen dass er das sagte und damit auch nicht zum jugendamt denn er würde es abstreiten und dann stehe ich da als wenn ich den kontakt bojkotieren will. meine fragen 1. hat er eine chance jedes 2. we durch zu bekommen??? also gegen den willen des kindes? wenn sie irgendwann will ist es für mich nicht leicht aber ich würde mich für meine maus freuen. nur ohne tränen und was sie möchte. 2. wenn kind und vater sich nicht kennen, wie lange würde betreuter umgang dann in etwa gehen??? 3. muss sie ihn überhaupt kennenlernen??? sie möchte nicht aber ich habe gesagt sie kann ihn sich ja anfangs einmal im monat kennenlernen. ich bin ja schliesslich dabei...aber das will der kv ja nicht mehr. wenn er jetzt klagt würde er doch nur betreuten durchbekommen oder ???? 4. wenn er das gerichtsurteil bekommt, also das umgangrecht jedes 2. we und bei der übergabe mein kind um hilfe schreit, muss ich sie ihm dann mitgeben? 5. wir telen seit kurzem und er redet immer nur davon wie geil unser sex war etc... da bekomme ich echt bauchschmerzen weil immerhin ist unser kind ein mädchen und ich mache mir da echt sorgen. 6. wenn er es angenommen durchbekommt, kann man dann in revision gehen?? würde sich das verfahren dann weiter raus ziehen??? ich meine mehr als ihm anbieten einmal im monat anfangs her zu kommen in meinem beisein oder aber betreuten umgang kann ich doch auch nicht. und ich schlucke dabei alles runter was war, denn es geht um die kleine, um ihr recht ihn kennen zulernen. aber wenn sie nicht mehr mag zwinge ich sie nicht


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Willen des Kindes spielt in diesem Alter noch nicht die große Rolle. Das Umgangsrecht wird sicherlich am Anfang nur kurz rein und, umso besser die beiden sich kennen, immer weiter gesteigert. Er ist nun mal der leibliche Vater und hat ein Umgangsrecht. 2. Das entscheidet das Jugendamt, am Anfang wenige Stunden. 3. er hat einen Anspruch darauf, dass sie nicht dabei sind. Eventuell irgendjemand anderes, aber nicht sieht. Und ja, sie muss ihn kennen lernen. Sie kann in diesem Alter noch gar nicht absehen, ob das gut oder schlecht ist. 4. Ein Richter würde jetzt antworten, dass es Ihre Aufgabe ist, das Kind so positiv einzustellen, dass das Kind gar nicht weint. Außerdem stellen Sie sich das alles viel zu krass vor. Er bekommt ein weltfremdes Kind nicht für ein ganzes Wochenende mit oder ähnliches. 5. Wieso? Nur weil der Sex mit der Mutter gut war muss er doch kein Kinderschänder sein 6.Sie haben die falsche Einstellung. Ja, er hat einen Anspruch auf Umgang und das Kind auch. Liebe Grüße NB


zweizwerge

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zu 2. : Ich würd beim Jugendamt schon erzählen, was Du für Sorgen (um das Wohl des Kindes) hast (siehe 5. und seine Kommentare). Wenn (zunächst) betreuter Umgang bewilligt wird, kann der Betreuer nämlich darauf achten, ob es Hinweise in die Richtung gibt. Und hoffentlich Deine Bedenken diesbezüglich zerstreuen...


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