xxkifaxx
Guten Tag. Ich bin schwanger, aber frisch getrennt. Ich würde gerne wissen, was passiert wenn man zwar sagt das man den Vater kennt, aber kein Unterhalt möchte, ob es auch so akzeptiert wird? Es gäbe eh das Problem, dass der Vater nie einwilligen würde das sein Name in der Geburtsurkunde steht und ich möchte ihn dazu nicht zwingen. Ich möchte auch kein Unterhaltsvorschuss beantragen, aber was steht mir dann trotzdem zu?
Hallo, vom Staat? Wenn Sie den Vater nicht zwingen wollen? Nichts. Der Unterhaltsanspruch gegen den Vater geht vor. Sozialleistungen werden Sie nicht erhalten. Im Übrigen stehen hier die Interessen des Kindes im Vordergrund. Wenn Sie den KV nicht eintragen lassen, hat es weder Unterhalts- noch Erbansprüche. Liebe Grüße NB
mellomania
sondern der des kindes! so einfach ist das nicht du kannst nicht sagen du möchtest nix. das steht dem kind zu! du verwehrst ihm seine rechte!!
Sternenschnuppe
Wo willst Du ihn denn eintragen lassen wenn er nicht in der Urkunde stehen will ? Dir steht nix zu, wenn Du ihn nicht angibst. Also, außer Kindergeld und Elterngeld für 14 Monate. Wenn Du Dich dann dauerhaft alleine finanzieren kannst, dann kannst Du das so machen rein rechtlich.
Felica
Dann hätte der Vater verhüten sollen, mitgefangen, mitgehangen. Davon ab steht das Geld deinem Kind zu, ebenso wie das Recht auf Abstammung, Erbrecht, staatliche Unterstützung usw. Dir steht zusätzlich, sofern der Vater entsprechend flüssig ist, Unterhalt für dich zu solange das Kind klein ist. Der Vater muss dazu auch gar nicht zustimmen. In der Regel bekommen ledige Frauen kurze Zeit nach der Geburt Post vom Jugendamt wo dann auch der Vater erfragt wird. Nennst du ihn, bekommt er Post vom Amt und kann dann entweder freiwillig die Vaterschaft anerkennen oder er wird per Gericht dazu aufgefordert. Notfalls auch mit Druck. Erhöht dann die Kosten für ihn. Besser also er macht es freiwillig. Meldest du ihn nicht, dann ist das Problematisch. Dein Kind kann den Vater weder beerben, noch würde es bei seinem Ableben Halbwaisenrente bekommen. Dazu ab wird bei allen staatlichen finanziellen Unterstützungen der Vater erfragt und wie hoch der Unterhalt ist. es geht also nicht nur um Unterhaltsvorschuss, sondern auch um Dinge wie Hartz4, Sozialgeld. Auch für Dinge wie Elterngeld, Kindergeld, Banken usw benötigst du dann eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, du müsstest also immer wieder lügen wenn die Frage aufkommt nach dem Vater. Du siehst also, keine so einfach Sache. Der Vater hat nicht verhütet, sonst wäre das Kind nicht da. Er hat also bewusst in Kauf genommen das auch ein Kind entstehen könnte. Also warum sollte er dazu nicht stehen? Weil es unangenehm für ihn sein könnte? Das ist ein verdammt blödes Argument.
cube
Ob er einwillligen würde oder nicht, ist ziemlich egal. Er IST der Vater und euer Kind hat ein Recht darauf, zu wissen, von wem es abstammt. Abgesehen davon: sollte es dann eben doch mal dazu kommen, dass du auf Unterhalt angewiesen wärest für euer Kind - was denn dann? Wenn du dann nämlich Sozialgelder beantragst under dem Vorwand, den Vater nicht zu kennen ist das Sozialbetrug. Und ich kann dir sagen: Kinder wollen irgendwann wissen, wer ihr Erzeuger ist. Was sagst du denn dann? Du kennst ihn, hast ihn aber nicht eintragen lassen. Und KInd: "ok, aber ich hab doch Anspruch auf Unterhalt". Und du "ach nee, ich hab für dich entschieden, dass du das nicht brauchst?" Wie schon gesagt: das ist nicht dein Geld, sondern das des Kindes. Und wenn du es nur auf ein Konto legst und für Kind sparst.
Mitglied inaktiv
Ich möchte auch kein Unterhaltsvorschuss beantragen, aber was steht mir dann trotzdem zu? Du möchtest dann doch was haben, dann soll deiner Meinung nach der Staat (der Steuerzahler) für dich aufkommen, nur weil du dem Erzeuger keine Unannehmlichkeiten bereiten willst? Und du denkst hier ausschließlich an eure Befindlichkeiten, nicht ans Kind? Ihr werdet Eltern, ihr werdet Verantwortung tragen müssen!
drosera
Hallo! Wenn der Vater auf der Geburtsurkunde nicht angegeben ist, dann kannst du bekommen: Elterngeld (alle 14 Monate sowie alle 4 Partnerschaftsbonusmonate) sofern keine weiteren Volljährigen mit dir wohnen, Kindergeld, Steuerklasse II, voller Kinderfreibetrag. Du enthältst dem Kind aber ein Erbe, Unterhaltsansprüche sowie evtl. Waisenrente vor.
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