Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Väterzeit 31.1.14 wann nehmen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Väterzeit 31.1.14 wann nehmen

Lunika

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Hallo Frau Bader, habe Probleme wegen der Beantragung des Elterngelds bzw der Elternzeit da unser Sohn am 31.1.14 geboren wurde weiß ich jetzt nicht wie ich meine Elternzeit legen soll. meine Frau bleibt 24 Monate zu Hause. Ich wollte meine Elternzeit im Sommer nehmen, jedoch die 2 Monate nicht zusammen, damit mir keine Urlaubstage abgezogen werden wegen vollem Kalendermonat. jetzt ist aber Frage da Geburt am 31.1.14, hab ich doch sowieso dummerweise immer einen vollen Kalendermonat und somit Urlaubsabzug oder? was ist für mich die beste Alternative ihrer Meinung nach, wann sollte ich die 2 Monate nehmen? Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, habe ich noch nie überlegt - das ist echt ein blöder Geburtstag. Aber splitten geht Liebe Grüße NB


SumSum076

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Hm, in der Tat knifflig! Nimmst du zB den April, dann geht die EZ vom 31.03. bis 30.04. Da ist dann der volle April drin. Ich denke aber, bei Juli und August ginge das. 31.07. bis 30.08. Und Dez bis Jan 31.12. bis 30.01. Wobei ich da nicht ganz sicher bis und bei der Elterngeldstelle nachfragen würde, wie sie den Lebensmonat berechnen... Gruß Sabine


Lunika

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dann bestünde ja die Möglichkeit vom 1. Juli - 31. Juli und 31. Juli - 30. August müsste dann auf 2,5 Tage Urlaub Verzichten aber keine 5 Tage oder


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