Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Väterliches Elterngeld während der Mutterschutzfristen

Frage: Väterliches Elterngeld während der Mutterschutzfristen

kuschelwölfchen

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sehr geehrte frau bader, ist folgendes konstellation möglich: mein mann nimmt LM 1 und LM 2 als elterngeldmonate. ich beziehe in dieser zeit als beamtin acht wochen meine dienstbezüge (werden ja während des mutterschutzes weiter gezahlt). anschließend betrage ich für die folgenden 12 monate elterngeld, also für LM 3 bis LM 14. oder sind diese überlegungen hinfällig, da die acht wochen mutterschutz automatisch als mütterliche elterngeldmonate zählen? danke und vg maren


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann die ersten beiden Lebensmonate nehmen. Dann haben Sie aber nur noch zehn Monate zur freien Verfügung. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Geht nicht. Wortlaut in etwa wie er auf dem Elterngeldantrag steht : Monate in denen Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht gelten automatisch als Elterngeldmonate der Mutter und können auch nicht in Elterngeld Plus Monate gewandelt werden. Dein Mann kann 1 und 2 zeitgleich mit Dir nehmen, die Bezugsmonate enden dann wenn Euer Kind 1 ist.


kuschelwölfchen

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danke für die antwort. da ich verbeamtet und privat versichert bin, beziehe ich keine mutterschaftsleistungen (diese kommen ja von der gesetzlichen krankenkasse), sondern im mutterschutz ganz normal meine dienstbezüge weiter. diese fließen sogar in die berechnung der elterngeldhöhe mit ein! daher erfasst der angesprochene passus im elterngeldantrag meine situation nicht. was gilt in meiner situation?


Sternenschnuppe

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Guck mal hier : http://www.elterngeld.com/elterngeld-anrechnung.html Wird angerechnet. Anders wäre es ja auch unfair wenn Beamte dadurch länger Anspruch hätten. Hab eben beim Suchen in einem Forum dazu gelesen, dass man wohl einen Antrag auf Zuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen stellen kann. Die Dame die da schrieb meinte es seien bei ihr 40€ im Monat Zuschuss. Vielleicht interessant für Dich.


SumSum076

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Beamtenrechtliche Zahlungen im Schutzraum sind dem Mutterschaftsgeld gleichgestellt. Und ...werden, wenn dann nur vorgeburtlich zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Gruß Sabine


kuschelwölfchen

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danke dür die antworten! auch wenn ich mir inhaltlich was anderes erhofft hätte ;) vg


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