Neuanfang2017
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in Elternzeit und arbeite 30h in Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber. Befristet für die Elternzeit übe ich gerade eine andere Position aus, als vor der Elternzeit. Meine ursprüngliche Position wird von einem MA am Standort der Zentrale ausgeübt. Nun habe ich erfahren, dass meine ursprüngliche Position an den Standort der Zentrale "versetzt" wurde und besagter MA seit April einen neuen Arbeitsvertrag (unbefristet!) über eben diese Position erhalten hat. Ist das so rechtens? Darf der AG eine Position versetzen, obwohl er weiß, dass ich diese nach der Elternzeit wieder ausüben werde/sollte? Da ich die Versetzungsklausel in meinem Vollzeitarbeitsvertrag habe streichen lassen, kann ich meine ursprüngliche Position ja nach der Elternzeit dann nicht mehr ausüben. Mir wurde auch schon angekündigt, dass ich mit Ablauf meiner Elternzeit die Kündigung erhalten werde. Meine aktuelle Teilzeittätigkeit hat mit der ursprünglichen Position nicht mehr viel zu tun, deutlich weniger Anspruch und auch deutlich weniger Verantwortung. Wie ist die Rechtslage? Was kann ich tun? Viele Grüße, Neuanfang2017
Hallo, im Moment ist die Situation ja noch nicht aktuell. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen, dem Arbeitsvertrag entsprechend, nach der Elternzeit den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten. Ob er das dann kann, wissen Sie noch nicht. Ansonsten müsste er kündigen, hierfür wird aber das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden sein, was es für ihn sehr schwierig macht. Liebe Grüße NB
mellomania
nach der EZ darf dich der AG normal kündigen. ist leider so. wenn ein arbeitsplatz wegfällt...wie es gelaufen ist ist nicht schön/gut aber wenn der AG das so macht kannst du wenig dagegen tun. er muss dich dann nur zu den alten konditionen solange weiterbeschäftigen, bis die kündigung durch ist oder dich freistellen mit gehalt...
HeyDu!
Ich widerspreche der Aussage meiner Vorgängerin. Sie ist so schlichtweg falsch. Du hast einen Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit mit entsprechender Vergütung wie vor der EZ. Nicht auf deinen alten Stuhl aber irgendwo muss er Arbeit für Dich haben. Der AG wusste schließlich, wann die EZ endet. Hat er nun zu viele Arbeitnehmer, kann er auch nicht einfach kündigen. Es gibt ein Kündigungsschutzgesetz. Bei betriebsbedingter Kündigung sind soziale Kriterien zu beachten. Er kann Dich nicht einfach so kündigen. Tut er es doch. Wird es, wenn Du dich damit nicht abfindest, zumindest eine ordentliche Abfindung geben. Ich würde es ihm nicht leicht machen. ...Kurzfassung ;-) ... Recht ist auf deiner Seite.
Neuanfang2017
Danke.... Gilt das Recht auf einen "gleichwertigen" Arbeitsplatz eigentlich auch schon in der Elternzeit? Also gleiches Gehalt anteilig erhalte ich... Elternzeit läuft noch fast eineinhalb Jahre. AG hat jetzt nicht direkt mehr Mitarbeiter. Sind ja zwei unterschiedliche Standorte (ca. 250km auseinander). Der Kollege war vorher auch schon am andren Standort tätig und hat "meine" Position übernommen. Ich werde auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen, für den Fall, dass ich dann dort noch arbeite...
Dojii
Nein, was du in der Elternzeit als Elternteilzeit ausmachst ist Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da hast du kein Recht auf gleiche Arbeit nur mit weniger Stunden und/oder gleiche (anteilige) Bezahlung.
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