Sienna87
Hallo, ich hatte während meiner ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Den währendessen angesammelten Urlaub habe ich mir damals vor der Elternzeit nicht auszahlen lassen sondern mitübernommen, auch über meine zweite Elternzeit hinaus.. Am 15 September wäre mein erster Urlaubstag nach der Elternzeit. Meinen Resturlaub habe ich nun aber nahtlos genommen, so dass ich erst am 7 November anfangen muss. Ich werde nun aber von damals Vollzeit (37,5 Std Woche/30 Urlaubstage) in jetzt Teilzeit mit 20 Std die Woche, 5 Tage die Woche starten. Daher meine Frage: Ist der alte Urlaub den ich nun von September bis November nehme so abzugelten als würde ich noch in Vollzeit arbeiten also mit meinem vollen alten Monatsgehalt? Ich meine dies in einem Urteil aus 2018 gelesen zu haben. Mein Arbeitgeber fragte mich nämlich nun ab wann sie mich in Teilzeit umstellen sollen. Dies würde technisch mmer nur zum 1 eines Monats gehen. Ob ich dann der 4 Tage Runterreduzierung im November zustimmen würde, wenn sie dies zum 1 Nov. machen. Entstehen mir dadurch Nachteile, so dass die 4 Arbeitstage im November nicht mehr auf Basis des Vollzeitsgehaltes abgegolten würden? Und sollte ich erst ab 1.12.22 auf Teilzeit umstellen lassen? Dann würde ich aber im November ordentlich ins Minus gehen, weil ich aufgrund meiner Kinder wirklich nichtmehr in Vollzeit arbeiten kann. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo, der Arbeitgeber muss Sie in der Urlaubszeit in Vollzeit bezahlen, wenn es sich um Vollzeiturlaub handelt. Es ist auch eine Umrechnung im Dreisatz möglich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich würde zum 1.11 umstellen auf Teilzeit Die noch restlichen Urlaubstage dann verdoppelt mit halben Gehalt. Sonst hättest du ja massig minus Stunden
Ani123
Der AG kann zu jedem Tag von VZ auf TZ umstellen. Für die Abrechnung ist der 1. einfacher. Wenn in einem Monat VZ und TZ gemischt ist wird das taggenau ausgerechnet, was ein erhöhter Aufwand wäre. Finanziell hätten sie Nachteile wenn sie bereits zum 1.11. auf TZ umstellen. VZ-Gehalt gäbe es sonst noch bis inkl. 6.11 = 6 Tage aus dem November. Denn das Wochenende wird mit vergütet. Bei Umstellung auf TZ zum 1.11. würden sie ab da an TZ-Gehalt bekommen. Ihr Resturlaub ist aus der VZ-Beschäftigung. Daher bekommen sie dafür VZ-Gehalt. Allerdings nur so lange wie sie ihrem AG nicht zustimmen auf 1 Tag davon zu verzichten bzw. nur TZ-Gehalt in Anspruch zu nehmen. Bei TZ-Umstellung ab November würden sie dem TZ-Gehalt zustimmen. Für ihren AG toll, weil Geld gespart (da TZ zahlen müssen statt VZ) und weniger Arbeit mit der Abrechnung. Für sie finanzieller Nachteil. Vielleicht können sie sich mit ihrem AG auf einen Kompromiss einigen. Insofern sie nicht auf das Geld angewiesen sind könnten sie ihm mitteilen, dass sie TZ ab 1.11. zustimmen unter der Bedingung, dass die verbliebenen 4 Urlaubstage aus VZ in TZ umgewandelt werden. 1 VZ Tag entspricht 2 TZ Tage. Somit 8 Tage TZ Urlaub. Vielleicht stimmt ihr AG dem zu? Oder man einigt sich in der Mitte bei 6 Tagen? Da kommt es mit drauf an was sie wollen. TZ ab 1.12. können sie nicht. Allein mit Minusstunden zu starten ist nicht schön und sollte auch nicht sein. Am besten wäre es wenn ihr AG sie zu. 7.11. auf TZ umstellt. Er hat zwar einmal einen erhöhten Aufwand dadurch, aber das ist sein Ding und nicht ihres. Im übrigen bin ich ähnlich wie sie gestartet. Für meinen AG war das gar kein Thema.
Bone
Ich würde zum 1.11.22 umstellen. Das was dann an Urlaub noch nicht genommen wurde, soll der AG von VZ in TZ umrechnen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. da geht nichts verloren. Das was Ani123 schreibt ist falsch. In VZ erworbener Urlaub muss entweder in VZ genommen werden oder ohne Verluste auf TZ umgerechnet werden. Die Anzahl der Urlaubstage wird sich auch nicht ändern, da weiterhin 5 Tage-Woche. Nur die Arbeitsstundenanzahl pro Tag ändert sich. Das du zu weniger Gehalt in TZ einsteigst, wirst du ja nicht unterschrieben haben.
Sienna87
Dankeschön für die Antworten an alle. Also sie haben mir nun angeboten wenn ich der TZ ab 01.11 zustimme, bei den 3 Tagen Alturlaub aus Vollzeitbeschäftigung im November (konkret 2+3+4.11), mir die Differenz an Stunden zu meiner ehemaligen Stundenanzahl pro Tag, aber allerdings ohne den Feiertag Allerheiligen auf Plusstunden auf meinem Zeitkonto gutgeschrieben. Sprich bei einer 20 Tage Woche an 5 Tagen würde ich ja jetzt 4 Stunden am Tag arbeiten. Früher arbeitete ich in Vollzeit am Tag 7,5 Stunden. Die Differenz hierzu, also 3,5 x 3 Tage = 10,5 Stunden würde ich dann auf mein Gleitzeitkonto bekommen als Plus. Somit hätte ich dann irgendwann 2 volle Tage Urlaub auf Gleitzeit möglich sofern es ein Vorgesetzter zulässt und noch ein paar Stunden übrig. Aber keine 6 oder 8 Tage wie Anni123 schrieb.. Das Urlaubsentgeld in diesem Monat, würde dann aber sozusagen bezahlt als wäre ich schon ab 01.11.2022 in Teilzeit eingestiegen. Soll ich dem zustimmen? Passt das dann so? Das mit dem Wochenende was geschrieben wurde, dass ich auch als Vollzeit vezahlt kriegen würde gab ich nicht so ganz verstanden, da ich ja nicht samstags arbeite. Entstehen mir wenn ich dem Vorschlag zustimme noch viele Nachteile? Nochmals danke an alle.
Mitglied inaktiv
So ist das prima gelöst. Hast ein paar Plusstunden. Wer weiß wann du sie Mal brauchst
Mitglied inaktiv
Ani hat vieles falsch geschrieben. Wichtig ist das der alte Urlaub als Vollzeit abgegolten wird. Das ist ja jetzt bei je Tag 3,5 Plusstunden. Lohn gibt es als Teilzeit
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung