Hallo und guten Tag,
im Dez. 2009 wurde ich durch Mithilfe der Reproduktionsmedizin mit Zwillingen schwanger. Mitte Januar 2010 bekam ich ein Beschäftigungsverbot. Im August 2010 wurden unsere 2 Kerlchen geboren. Die Elternzeit habe ich bis zum 31.1. 2012 beantragt, mein Elterngeld wird quasi auf diesen Zeitraum gestreckt. Mein 1. Arbeitstag wäre theoretisch der 1.2.2012. Habe ich Anspruch auf die Urlaubstage von 2010 ? Sind sie durch das Beschäftigungsverbot erloschen? Wäre es dreist diese einzufordern? Wie sieht das der Gesetzgeber? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort- vielen Dank dafür! B. Richter
von
BB0208
am 07.02.2011, 08:37
Antwort auf:
Urlaubstage verloren nach Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie haben Anspruch auf Urlaub im BV und auch im Mutterschutz (jeder angefanfene Monat), nicht aber in der EZ
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2011
Antwort auf:
Urlaubstage verloren nach Beschäftigungsverbot
Das mit den Urlaubstagen ist ganz unspannend:
Der Urlaub, den du vor bem Beschäftigungsverbot nicht nehmen konntest, kannst du in dem Jahr nehmen, in dem du aus der Elternzeit zurück kehrst und in dem Urlaubsjahr danach (also bei dir im Jahr 2012 und 2013).
Genauso verhält es sich übrigens auch bei dem Urlaub, den du während des BV und des Mutterschutzes erworben hast.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.02.2011, 08:46