Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, besteht die Möglichkeit, daß man sich Urlaubstage auszahlen läßt und wie müßte ich das anstellen??? Kurz etwas zu meiner Vorgeschichte: Als mein Arbeitgeber wußte, daß ich schwanger war, hat er versucht, mich auf unschöne Weise vom Arbeitsplatz zu entfernen. Ich bin daraufhin vor Gericht gegangen und habe Recht bekommen, die Kündigung war unwirksam. Nun mußte ich am 1.12.99 aber erstmal die Kündigung antreten, bis das Verfahren beendet sei, d.h. ich blieb zu Hause. Der Rechsstreit zog sich aber bis zum März 2000 hin und im Februar habe ich aber schon in einer Frühgeburt entbunden. Nun stehen mir noch Urlaubstage für Dez.99 und von Jan.-Mai 00 zu, die mir der Arbeitgeber auch schriftlich zugesichert hat. Besteht für mich nun die Möglichkeit, mir diese Tage auszahlen zu lassen? Ich muß sagen, daß ich nicht unbedingt vor habe, in diesem Haus wieder zu arbeiten, da mich dort pures Mobbing erwarten würde. Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Liebe Grüße Anett
Liebe Anett, eine Ausbezahlung von Urlaub ist nur möglich, wenn es nicht möglich ist, denn Urlaub zu nehmen. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis also noch besteht und Sie eigentlich nach dem EU wieder hingehen müssen, gibt es keine Abgeltung. Wenn Sie aber kündigen wollen, wird der Urlaub abgegolten, wenn Ihr AG nicht Probleme bereitet. Gruß, NB
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