Mitglied inaktiv
Hallo, eine Frage bez. Urlaubstage und Kündigung: Ich bin seit Ende Januar vom AG befreit worden (wg. dem Amt für Arbeitsschutz) und habe mein ET am 8.8.07. MuSchu geht demnach bis zum 10.8., je nachdem, wann das Kind zur Welt kommt. Voraussichtlich wird das Arbeitsverhältnis beendet, da mein Mann eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt angenommen hat. Ist es möglich, in der Elternzeit zu kündigen, und trotzdem weiterhin das Elterngeld ausbezahlt zu bekommen? Oder wird man dann gleichzeitig arbeitslos? Mein Urlaubsanspruch besteht ja bis zum Ende des MuSchu, also bis einschließlich August. Dieses Jahr habe ich noch keinen Urlaubstag in ANspruch genommen. Kann ich mir den Urlaub ausbezahlen lassen, auch wenn cih in der Elternzeit kündige? Vielen Dank, Ann-Kathrin
Hallo, Nach dem ET haben Sie doch 8 bzw. 12 Wo. Mutterschutz. EG hat nichts mit dem bestehenden Vertrag zu tun. Lassen Sie den Vertrag doch laufen und nehmen Sie direkt nach der Geburt Urlaub - damit ist der Urlaub indirekt ausgezahlt. Und dann nehmen Sie mit Frist 7 Wo. EU im Anschluss. Sie können dann zum Ende des EU mit Frist 3 Mo. kündigen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Noch einen Nachtrag: Wie verhält es sich in dem Falle noch zusätzlich mit dem Urlaubsgeld? Wenn vertraglich festgelegt wurde, dass bei Urlaub entsprechend Urlaubsgeld gezahlt wird, kann ich den zusätzlich geltend machen? Danke!
Mitglied inaktiv
Tut mir leid, dem kann ich nicht ganz folgen...! Klar, zunächst einmal habe ich einen kleinen Denkfehler oben gehabt, der Mutterschutz geht bis zum 8.10., wenn das Kind an dem 8.8. zur Welt kommt. ABer warum soll ich sofort nach der Geburt Urlaub nehmen? Ich befinde mich m.E. in Mutterschutz, ab Oktober fängt im Anschluß meine Elternzeit an, die ich für 12 Monate in Anspruch nehmen werde. Danach werde ich definitv nicht mehr zu der alten Arbetisstelle zurückkehren. Von daher kann ich mir doch meinen Urlaub auszahlen lassen?
Mitglied inaktiv
Elterngeld bekommst Du mit oder ohne Arbeitsvertrag. Um den ausstehenden Urlaubsanspruch (der übrigens bis zum Ende des Mutterschutzes im Oktober gilt!) zu nutzen solltest Du diesen direkt im Anschluß an den Mutterschutz, also vorr. ab Oktober, nehmen, um dann unmittelbar nach dem Urlaub Erziehungszeit zu nehmen. Also: 8 Wochen Mutterschutz, Urlaub, Erziehungszeit.
Mitglied inaktiv
Aber rechtlich gesehen könnte ich mir den doch auszahlen lassen, oder? Oder ist es besser, den Urlaub zu nehmen, und dann die EZ?
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