Niki1980
Hallo Frau Bader und alle anderen, ich hab eine Frage bzgl der Berechnung von Urlaubstagen. Mein Mann hat eine 5 Tage Woche u 30 Tage Urlaub. Vom 05.03. bis 04.07. macht er Tz in Ez (30 Std, 4 Tage). Er hat zum 31.07. gekündigt. Ich würde die Tage jetzt so berechnen: Jan 2,5 Feb 2,5 März 2,5 (da kein voller Ez-Monat) April 2 (voller Ez Monat mit 4-Tage Woche) Mai 2 Juni 2 Juli 2,5 Gesamt 16 Tage. Bei seinem neuen Ag hat er wieder 30 Tage Urlaub und eine 5 Tage Woche. Der neue Ag hat ihn darauf hingewiesen, dass ihm bei Kündigung im 2. Halbjahr der komplette gesetzliche Mindesturlaub (bei 5 Tagen 20 Tage) zusteht u er nur noch 10 Tage für Aug-Dez beim neuen Ag bekommt. Bei meiner Berechnung käme er dann ja nur auf 26 Tage, obwohl ihm ja eigentlich 30-1,5 (0,5 pro vollen Ez-Tz-Monat) also 28,5 zustehen. Im Moment können wir für die Kinderbetreuung wirklich jeden Tag gebrauchen. Wie berechne ich den Urlaub bis Juli 2019 beim alten Ag richtig? Die Personalabteilung ist leider auch überfordert... Vielen Dank Niki
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, nicht ganz. Er hat ja EZ und wenn der AG ausschließt das er in dieser Urlaubsanspruch hat, dann wird der Urlaub um die Zeit wo er in voller EZ ist gekürzt. Zudem beziehen sich die 30 Tage ja auf VZ mit 5 Tage, arbeitet er aber weniger, senkt sich natürlich auch der Urlaub. Deine Berechnung ist also soweit richtig. Davon ab, bei 5 Tage und 30 Tage Urlaub im Jahr wäre es von Jan-Juli auch nicht 20 Tage sondern nur 17,5 Tage die ihm zustehen. Wenn eben weiter mit 5 Tage gerechnet wird, sonst eben um die Kürzung für die Zeit in der er komplett in EZ ist. Und von August bis Dezember beim neuen dann 12,5 Tage. Fraglich ist also warum der neue den Urlaub um 2,5 Tage kürzt und meint nur 10 Tage geben zu müssen. Da ist der Fehler. So kämme dein Mann auf die ihm zustehenden 28,5 Urlaubstage. VZ und EZ zusammen gerechnet.
Niki1980
Im Bundesurlaubsgesetz ist wohl geregelt, dass der alte Ag bei Kündigung im 2. Halbjahr den gesetzlichen Mindestjahresurlaub voll gewähren muss. Und das sind bei einer 5TageWoche 20 Tage. Deswegem sagt der neue Ag: Ihm stehen 30 Tage zu, der alte muss lt Gesetz 20 gewähren (wenn man die 7 Monate komplett eine 5TageWoche hätte), also gebe ich nur noch 30-20=10 Tage. Steht auch so auf diversen Internetseiten Bei einem Ausscheiden beispielsweise zum 31.07. ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. eines Jahres bestand. Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage. Liebe Grüße
Felica
Dann musst du aber auch berücksichtigen das der Mindesturlaub sich in der Zeit wo dein Mann in EZ ist, auch verringert. Denn bei einer 4 Tagewoche beträgt der nicht 20 Tage sondern nur 16 Tage. Ehrlich finde ich fängt das mit dem neuen AG schon gut an. So einen Aufwand hat bei mir noch nie ein AG gemacht. Die haben sauber den Urlaub abgerechnet für den Zeitraum wo ich auch bei denen angestellt war. Da hat keiner um 2 Tage Urlaub gefeilscht.
chrissicat
3 Monate mit 5-Tage-Woche = 7,5 Tage + 4 Monate mit 4-Tage-Woche = 8 Tage macht zusammen 16 Tage bei AG 1. Jedoch hat AG 2 Recht, bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte muss er beim 1. AG mindestens den gesetzlichen Urlaub für das ganze Jahr bekommen. Bei einer 5-Tage-Woche wären dies 20 Tage. Er hat jedoch 4 Monate nur eine 4-Tage-Woche gehabt. Ich komme somit auf 5,3333333 Tage für die 4 Monate TZ (16 Tage : 12 Monate x 4 Monate) und 13,3333333 Tage für das restliche Jahr (20 Tage : 12 Monate x 8 Monate), macht insgesamt 18,66666 Tage, also 19 Tage beim 1. AG! Der 2. AG gewährt ihm 10 Tage für den Rest des Jahres. Insgesamt hat er dann 29 Tage.
Niki1980
Danke für eure Antworten. Dieses „Problem“ hat man ja auch nur, wenn man zum 31.07. (30\\12*7=17,5) wechselt. Zum 31.08. stehen einem 20 Tage zu und danach sowieso mehr als der gesetzliche Mindesturlaub. Noch eine Frage: Wie sieht das denn mit der Kürzung für die Tz aus. Es ist ja Tz in Ez. Wird da auch nur jeder volle Monat (in unserem Fall April,Mai u Juni) oder jeder Monat anteilig gekürzt. Liebe Grüße Niki
chrissicat
M.E. macht es hier für die Urlaubsberechnung keinen Unterschied, ob es TZ in Elternzeit oder TZ ohne Elternzeit ist. Fakt ist ja, dass er 4 Monate in TZ in einer 4-Tage-Woche arbeitet. Gekürzt kann der Urlaub werden, für jeden Monat, der voll durch die Elternzeit unterbrochen ist. Aber dein Mann arbeitet ja während der Elternzeit, daher erfolgt hier keine Kürzung aufgrund der Elternzeit sondern aufgrund der 4-Tage-Woche. Er arbeitet 4 volle Beschäftigungsmonate (nicht Kalendermonate!) in einer 4-Tage-Woche und 3 volle Beschäftigungsmonate in einer 5-Tage-Woche. Daher die Berechnung so wie ich sie oben aufgeführt habe.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Ich habe meinen voraussichtlichen ET am 23.11.02, somit beginnt mein Mutterschutz am 13.10.2002 und endet am 18.01.2003. Ich werde danach gleich in Elternzeit gehen. Meine Frage: Für das Jahr 2002 habe ich ja vollen Urlaubsanspruch, nämlich 27 Tage. Wie sieht es aber für das Jahr 2003 aus? Wird der Urla ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung der Urlaubstage für dieses Jahr. Hier meine Ausgangssituation: - allg. Urlaubsanspruch im Jahr 30 Tage (2,5 Tag pro Monat) - errechneter Geburtstermin 28.07.2017 anschließend Elternzeit für mind. 1 Jahr Ich bin davon ausgegangen, dass ich für 2017 einen Anspruch von 22,5 Tagen h ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde am 22.08.2019 in Mutterschutz gehen und im Anschluss Elternzeit nehmen. Als Teilzeitbeschäftigte stehen mir jährlich 15 Urlaubstage zu. Mein Arbeitgeber berechnet nun richtigerweise den Dezember als Abzug: 15/12 = 1,25 und schlägt vor, dass mir für das Jahr 2019 demnach 13,5 Tage Urlaub zustehen. Es wird al ...
Hallo Frau Bader, aktuelle befinde ich mich in der Ssw21 und habe einen BV.Ab der 8SsW. Ich hab Resturlaub vom Jahr 2023 10 Tage vom Jahr 2024 komplett 30 Tage ich plane ca.1Jahr Elternzeit. Ab juni 2025. was passiert mit meinen Urlaubstagen? Was ist mit dieses Jahr mit den Urlaubstagen? Darf ich die nach Elternzeit einfach nehmen oder muss der AG ...
Hallo Frau Bader, normalerweise arbeite ich Vollzeit 5 Tage Woche 38,5 Std. Und habe 28 Tage Urlaub. Zuletzt habe ich Januar 2024 bis zum 12 Januar gearbeitet, dann hatte ich 5 Tage Urlaub, anschließend ein Beschäftigungsverbot vom Arzt und im Anschluss Mutterschutz vom 05.02.24 bis 13.05.24. Meine Elternzeit hat direkt danach begonnen und geht bi ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz