Thiara82
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung der Urlaubstage für dieses Jahr. Hier meine Ausgangssituation: - allg. Urlaubsanspruch im Jahr 30 Tage (2,5 Tag pro Monat) - errechneter Geburtstermin 28.07.2017 anschließend Elternzeit für mind. 1 Jahr Ich bin davon ausgegangen, dass ich für 2017 einen Anspruch von 22,5 Tagen habe (2,5*9), mein AG ist der Meinung, dass es nur 20 Tage sind. Sind die 20 Tage rechtlich korrekt? Eine Betriebsvereinbarung oder ähnliches gibt es zu dem Thema nicht. Falls nicht, wo kann ich die Rechtsgrundlage finden? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Thiara
Hallo, der Arbeitgeber darf nur die Monate bei der Urlaubsberechnung abziehen, in denen Sie vollständig in Elternzeit gewesen sind. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo und wieder mal: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Für jeden VOLLEN Monat EZ kann der AG den Jahresurlaub kürzen. Wenn der Muschu im Sept endet., wäre der erste VOLLE Monat EZ eben Oktober: = Kürzung um 3x2,5 Tage Sollte das Kind sehr spät kommen, könnte sogar noch der Okt in den MuSchu fallen... Gruß D
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